Landwirte erhielten Unterstützung für die Winterbehandlungen 2021.
Author(s): Растителна защита
Date: 14.06.2021
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Das Programm „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten von Landwirten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ zielt darauf ab, die Verluste der Landwirte durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrosen) zu minimieren.
Der Staatsfonds Landwirtschaft hat im Rahmen des im Jahr 2021 durchgeführten Programms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten von Landwirten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ über 3,5 Millionen BGN (3.557.043 BGN) ausgezahlt. Insgesamt erhielten 3.304 Landwirte eine Unterstützung; sie bauen Dauerkulturen, Ölrosen, Erdbeeren und Himbeeren an. Für die verbleibenden 177 Landwirte wird die Zahlung innerhalb kurzer Fristen nach Abschluss der Verwaltungsprüfungen erfolgen.
Das Budget unter dem Programm für 2021 beträgt 6 Millionen BGN.
Es sei daran erinnert, dass die Beihilfe in zwei Stufen gewährt wird. Die erste erfolgt im Frühjahr und deckt den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab. Für diesen Zeitraum erhalten die Landwirte bis zu 270 BGN pro Hektar inklusive MwSt. für Pflanzenschutzmittel zur Schädlingsbekämpfung, die gegen Vorlage von Belegen gekauft wurden.
Die für die zweite Stufe bereitgestellten Mittel sind zur Deckung eines Teils der Kosten von Obst- und Gemüsebauern bestimmt, die für Pflanzenschutzmittel entstanden sind, die im Herbst während der Zeit des Massenblattfalls und des Laubverfalls eingesetzt wurden. In dieser Phase beträgt die finanzielle Unterstützung bis zu 100 BGN pro Hektar inklusive MwSt.
Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel ausgezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind und über ein Zertifikat für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 91 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen und in das öffentliche Register der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit für zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind.
Quelle
SFA „Landwirtschaft“ - PA
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