Gemüse- und Obstbauern können bis Ende April zielgerichtete Kredite vom Staatsfonds Landwirtschaft für Saatgut und Düngemittel beantragen.
Author(s): Растителна защита
Date: 17.04.2021
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Die Frist, bis zu der Landwirte Anträge auf zielgerichtete Kredite für den Kauf von Saatgut, Setzlingen und Düngemitteln für den Gemüseanbau (Feld- und Gewächshausproduktion) sowie für den Kauf von Düngemitteln, die für den Anbau von Dauerkulturen erforderlich sind: Obst (Äpfel, Birnen, Aprikosen und Aprikosenhybriden, Süßkirschen, Sauerkirschen, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Himbeeren, Pflaumen, Tafeltrauben), Weinanbauflächen und Ölrosen, wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Unterlagen sind bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ einzureichen. Die Bereitstellung der Kreditmittel erfolgt bis zum 31. Mai 2021. Das genehmigte Finanzvolumen beläuft sich insgesamt auf 12 Millionen BGN.
Anspruchsberechtigt sind registrierte landwirtschaftliche Erzeuger, die einen Antrag im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für die Erzeugung von Obst (Äpfel, Birnen, Aprikosen und Aprikosenhybriden, Süßkirschen, Sauerkirschen, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren und Himbeeren; Pflaumen und Tafeltrauben) und/oder Gemüse (Feld- und/oder Gewächshaus), Erntejahr 2020, eingereicht und abgeschlossen haben. Antragsteller, die Weinanbauflächen und Ölrosen kultivieren, müssen einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen des SAPS für das Erntejahr 2020 gestellt haben.
Die Kredite werden zur Deckung eines Teils der Produktionskosten gemäß der Technologiekarte für die jeweiligen Kulturen zu folgenden Sätzen pro Hektar gewährt:
Gemüse:
- Tomaten, Gurken und Paprika (Gewächshausproduktion) für Saatgut/Setzlinge – 19.500 BGN/ha und für Düngemittel – 6.000 BGN/ha;
- Tomaten, Gurken, Einlegegurken und Auberginen (Feldproduktion) für Saatgut/Setzlinge – 3.200 BGN/ha und für Düngemittel – 680 BGN/ha;
- Paprika (Feldproduktion) für Saatgut/Setzlinge – 3.500 BGN/ha und für Düngemittel – 910 BGN/ha;
- Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch (Feldproduktion) für Saatgut/Setzlinge – 1.470 BGN/ha und für Düngemittel – 510 BGN/ha;
- Karotten, Kohl, Wassermelonen und Melonen (Feldproduktion) für Saatgut/Setzlinge – 650 BGN/ha und für Düngemittel – 550 BGN/ha;
Dauerkulturen:
- Äpfel, Birnen, Aprikosen und Aprikosenhybriden, Süßkirschen, Sauerkirschen, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren und Himbeeren – 600 BGN/ha;
- Pflaumen und Tafeltrauben – 520 BGN/ha;
- Weinanbauflächen – 460 BGN/ha;
- Ölrosen – 200 BGN/ha.
Der Zinssatz für den Kredit beträgt 1,5 % pro Jahr. Die Rückzahlungsfrist endet am 30. November 2021. Der maximale Kreditbetrag, der vom Staatsfonds „Landwirtschaft“ bereitgestellt wird, beträgt 300.000 BGN pro landwirtschaftlichem Erzeuger.
Die Richtlinien im Rahmen des Programms sind auf der Website des Staatsfonds „Landwirtschaft“ veröffentlicht.
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