Bis Ende April läuft die Registrierung und Aktualisierung im phytosanitären Kontrollsystem der BFSA.

Author(s): БАБХ, Българска агенция по безопасност на храните
Date: 26.03.2021      2068

Gemäß den angenommenen Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes, verkündet im Staatsanzeiger am 21. Juli 2020, und gemäß der EU-Verordnung 2016/2031 vom 26. Oktober 2016 über Schutzmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge, ist die Frist für die Registrierung und Aktualisierung der 30. April 2021. Dies ist in Artikel 22 des Gesetzes geregelt und betrifft hauptsächlich Personen, die Kartoffeln, Pflanzmaterial für Obst, Erdbeeren und Himbeeren produzieren und/oder anbauen, sowie diejenigen, die Dauerkulturen mit Saat- oder Pflanzgut, das aus dem Ausland importiert wird, anlegen werden.

Zunächst ist dies bis zum 30. April des Jahres, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird, durchzuführen. Zu diesem Zweck reichen die oben genannten Personen bei der Regionaldirektion für Lebensmittelsicherheit (RDFS), in deren Gebiet sie tätig sein werden, ein Antragsformular unter den Bedingungen und gemäß dem in Artikel 66 der Verordnung (EU) 2016/2031 festgelegten Verfahren ein. Für den Fall, dass die Tätigkeit im Gebiet mehr als einer RDFS ausgeübt wird, wird der bei einer der Direktionen eingereichte Antrag von Amts wegen an die anderen weitergeleitet.

Die Wirkung der Registrierung und folglich des Zertifikats ist unbefristet, aber jedes Jahr bis zum 30. April müssen die gemäß Artikel 22 registrierten Personen der jeweiligen RDFS vorlegen:

• eine Erklärung über keine Änderung der in das Register eingetragenen Umstände, oder

• einen Antrag und Dokumente, die die Aktualisierung der Daten aus dem Vorjahr bescheinigen – im Falle einer Änderung der Umstände (gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031).

Es ist wichtig zu wissen, dass Artikel 32 und Anlage Nr. 5, Teil A der Verordnung Nr. 8 vom 27. Februar 2015 über die phytosanitäre Kontrolle, erlassen vom Minister für Landwirtschaft und Ernährung (verkündet im SG Nr. 19 vom 13. März 2015), die abschließende Liste der Personen festlegen, die zur Registrierung im phytosanitären Kontrollsystem der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit verpflichtet sind.

Die Experten des Nationalen Landwirtschaftlichen Beratungsdienstes (NAAS) bieten allen interessierten Landwirten Informationen und Beratungen zu den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutz an, die diese kostenlos vor Ort oder telefonisch bei jeder Regionalstelle des NAAS erhalten können. Für den Zeitraum 2019–2020 haben die Experten des NAAS den Landwirten 1.912 Beratungen zum Schwerpunkt „Registrierung bei der BFSA (Pflanzenschutz), Führung von Aufzeichnungen und Ausstellung von Dokumenten“ angeboten, und für die ersten 5 Wochen des Jahres 2021 beträgt die Zahl der beratenen Personen 51.