Staatliche Beihilfe für die Winterspritzung 2021

Author(s): Растителна защита
Date: 15.02.2021      1131

Ab dem 8. Februar 2021 nimmt der Staatsfonds „Landwirtschaft“ Anträge im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Kostenerstattung für Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ entgegen. Der Antragszeitraum läuft bis zum 5. März 2021.

Es werden Unterlagen für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen wie Obstplantagen, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrosen während der Wintersaison angenommen, die in der Zeit nach Ende der Fröste bis zum Knospenschwellen angewendet werden.

Die Frist für die Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen ist der 14. Mai 2021, und die Auszahlung der Mittel erfolgt bis zum 30. Juni.

Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat für das Winterbehandlungsprogramm 2021 einen Finanzierungsrahmen von 6 Millionen BGN genehmigt.

Es sei daran erinnert, dass die Beihilfe in zwei Stufen gewährt wird. Die erste Stufe erfolgt im Frühjahr. Sie deckt den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Schwellen der Fruchtknospen ab. In dieser Stufe erhalten Landwirte bis zu 270 BGN pro Hektar inklusive MwSt. für Pflanzenschutzmittel zur Schädlingsbekämpfung, die mit entsprechenden Buchungsbelegen nachgewiesen werden. Die für die zweite Stufe vorgesehenen Mittel sind zur Deckung eines Teils der Kosten von Obst- und Gemüsebauern bestimmt, die für Pflanzenschutzmittel entstanden sind, die im Herbst während der Zeit des Massenblattfalls und Laubzerfalls eingesetzt wurden. In dieser Stufe beträgt die finanzielle Unterstützung bis zu 100 BGN pro Hektar inklusive MwSt.

Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel ausgezahlt, die von Personen gekauft wurden, die im Sinne des Handelsgesetzbuches Kaufleute sind, eine Genehmigung zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 91 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der BFSA für zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Art. 6 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind.

Das Programm zielt darauf ab, die Verluste der Landwirte zu minimieren, die sich aus der Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobst, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrosen) ergeben.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung im Rahmen dieses Programms finden Sie HIER