Endgültige Frist für die Einreichung von Unterlagen für De-minimis-Beihilfen für Obst und Gemüse

Author(s): Растителна защита
Date: 29.01.2015      2232

Für De-minimis-Beihilfen stehen insgesamt 5 Millionen BGN zur Verfügung – für Obst und Gemüse jeweils 2,2 Millionen BGN und für Kartoffeln 600.000 BGN. Die Mittel im Rahmen des Programms müssen bis zum 19. Dezember 2014 ausgezahlt werden.

Am Freitag, den 12. Dezember, endet die Frist für die Einreichung von Unterlagen für De-minimis-Beihilfen für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln.

Gemäß den festgelegten Anforderungen für die Beihilfe können sich nur Erzeuger bewerben, die mindestens 5 Dekar der jeweiligen Kultur anbauen. Wer Gemüse unter Gewächshausbedingungen anbaut, erhält eine Beihilfe, wenn das Gewächshaus mindestens 1 Dekar groß ist.

Der Staatliche Landwirtschaftsfonds hofft, dass die bereitgestellten 5 Millionen BGN die Produktionskosten für Kulturen decken, die stark von den europäischen Sanktionen gegen Russland und den Überschwemmungen im letzten Jahr betroffen waren. Das Geld wird auch für den Kauf von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bewässerungswasser verwendet.

Von dem Programm können Erzeuger von Äpfeln, Pfirsichen, Aprikosen, Kirschen, Pflaumen, Sauerkirschen, Birnen, Erdbeeren, Himbeeren, Tafeltrauben, Tomaten, Gurken, Paprika, Karotten, Wassermelonen, Melonen, Speisezwiebeln, Kopfkohl und Kartoffeln profitieren.

Antragsteller müssen für das Jahr 2014 als landwirtschaftliche Erzeuger registriert sein, und die von ihnen angebauten Kulturen müssen auf der für die Förderung im Rahmen des Programms vorgesehenen Fläche liegen.