Neue Maßnahme für den Weinbau- und Weinherstellungssektor

Author(s): Растителна защита
Date: 24.01.2021      1134

Am 15. Februar 2021 werden erstmals Anträge im Rahmen der Maßnahme „Informationsverbreitung in den Mitgliedstaaten“ des Nationalen Unterstützungsprogramms für den Weinsektor 2019–2023 geöffnet. Anträge auf finanzielle Unterstützung können bis zum 24. Februar 2021 eingereicht werden. Das für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Budget beträgt etwas über 3 Millionen BGN.

Die Maßnahme wird in zwei Richtungen umgesetzt: zur Information der Verbraucher über den verantwortungsvollen Weinkonsum und die mit schädlichem Alkoholkonsum verbundenen Risiken sowie über das EU-System für g.U. und g.g.A. in Bezug auf die spezifische Qualität, das Ansehen oder andere Eigenschaften von Wein aufgrund seiner spezifischen geografischen Umgebung oder seiner Herkunft.

Antragsberechtigt sind Verbände und Organisationen von Erzeugern von Produkten des Weinsektors, Berufsorganisationen, die hauptsächlich im Weinsektor tätig sind, Branchenverbände gemäß dem Wein- und Spirituosengesetz sowie staatliche Behörden und Einrichtungen, deren Tätigkeit mit der Förderung der Wirtschaft verbunden ist.

Förderfähige Aktivitäten beziehen sich auf die Durchführung von Informationskampagnen in den Medien, die Erstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren, Flyern, Handzetteln, Postern, Plakaten usw., die Erstellung einer Website, die Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Messen, Festivals, Konferenzen usw.

Die Durchführungszeit für die Informationsprojekte beträgt 1 bis 3 Jahre ab dem Datum des Vertragsabschlusses mit dem Staatsfonds „Landwirtschaft“. Der Höchstwert eines Projekts darf 700.000 BGN pro Jahr und 2.000.000 BGN für einen Dreijahreszeitraum nicht überschreiten.

Die Antragsunterlagen für die Unterstützung sind persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Zentralverwaltung des Staatsfonds „Landwirtschaft“, Gusla-Straße 3, Abteilung „Wein, Förderprogramme und Lizenzen“, einzureichen, nachdem zuvor telefonisch unter einer der folgenden Nummern ein Termin vereinbart wurde: 02/81 87 513, 02/8187 517 und 02/8187 534. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und die Anti-Epidemie-Maßnahmen einzuhalten, werden die Begünstigten gebeten, ihre vorab vereinbarten Termine strikt einzuhalten und persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

Zur Erleichterung potenzieller Begünstigter wurden Vorlagen für die Antragsunterlagen auf der offiziellen Website des Staatsfonds „Landwirtschaft“ veröffentlicht.

 

Quelle

Staatsfonds „Landwirtschaft“