Imker und Landwirte, die Flächen mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen bewirtschaften, müssen sich im neuen Meldesystem für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln der Bulgarischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (BFSA) registrieren.
Author(s): БАБХ, Българска агенция по безопасност на храните
Date: 30.11.2020
2608
Ausgabe 101 des Staatsanzeigers vom 27.11.2020 verkündet eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 13 von 2016 über die Maßnahmen zum Schutz von Bienen und Bienenvölkern vor Vergiftungen und die Methoden zur Durchführung von Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Durch die Verkündung dieser Verordnung wird die Nutzung einer Elektronischen Plattform (EPORD) eingeführt, in der sich bis zum 31. Januar 2021 alle Imker und Landwirte, die Flächen mit landwirtschaftlichen Kulturen bewirtschaften, registrieren müssen.
Die Plattform wird von der Bulgarischen Lebensmittelsicherheitsagentur (BFSA) betrieben und dient der Benachrichtigung von Imkern über bevorstehende Behandlungen. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für alle Nutzer kostenlos. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass jeder von ihnen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt.
Elektronische Plattform der BFSA zur Benachrichtigung über Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (EPORD).
Gemäß den verkündeten Änderungen richtet und betreibt die Bulgarische Lebensmittelsicherheitsagentur eine elektronische Plattform zur Benachrichtigung über Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (EPORD). Der Zugang zu EPORD wird nach Registrierung des Nutzers mit einer gültigen E-Mail-Adresse gewährt, und die Registrierung und der Zugang zu EPORD sind für seine Nutzer kostenlos.
EPORD enthält geografische Informationen zu den aktuellen Grenzen der Ebene „Physische Blöcke“ aus dem Flächenidentifizierungssystem (LPIS), den geplanten und durchgeführten Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie den erfassten Standorten von Tierhaltungen (Bienenständen). Die Aktualisierung der Ebene „Physische Blöcke“ aus LPIS in EPORD erfolgt innerhalb von 1 Monat nach der Genehmigung der endgültigen Ebene „Physische Blöcke“ für das jeweilige Jahr gemäß dem Verfahren von Artikel 16b der Verordnung Nr. 105 von 2006 über die Bedingungen und das Verfahren für die Einrichtung, Wartung, den Zugang und die Nutzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.
Verpflichtende Registrierung in EPORD für alle Imker und Landwirte, die Flächen mit landwirtschaftlichen Kulturen bewirtschaften, bis zum 31. Januar 2021
Bis zum 31. Januar 2021 müssen sich alle Imker und Landwirte, die Flächen mit landwirtschaftlichen Kulturen bewirtschaften, in der Elektronischen Plattform zur Benachrichtigung über Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (EPORD) registrieren. Dies ist in der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 13 von 2016 über die Maßnahmen zum Schutz von Bienen und Bienenvölkern vor Vergiftungen und die Methoden zur Durchführung von Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen vorgesehen. Die Plattform wird von der Bulgarischen Lebensmittelsicherheitsagentur (BFSA) betrieben und dient der Benachrichtigung von Imkern über bevorstehende Behandlungen. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für alle Nutzer kostenlos. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass jeder von ihnen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt.
Imker müssen die GPS-Koordinaten des Bienenstands selbst eingeben. Dies erfolgt einfach mit Hilfe der Geolokalisierung über ein Mobiltelefon und der Eingabe der Daten in das System. Im Falle von Behandlungen im Zeitraum bis zum 28. Februar 2021 erfolgt die Benachrichtigung nach dem bestehenden Verfahren – persönlich, über den Bürgermeister der Ortschaft, der die Informationen bekannt gibt und über lokale Massenmedien sowie über die neue elektronische Plattform verbreitet.
Ab dem 1. März 2021 erfolgt die Benachrichtigung ausschließlich über die Elektronische Plattform. Im Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Mai, an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen, stehen mobile Inspektoren und Mitarbeiter der Regionalen Lebensmittelsicherheitsdirektionen (RFSDs) von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Entgegennahme von Meldungen und die Durchführung von Kontrollen zur Verfügung, wodurch die Wirksamkeit der amtlichen Kontrolle erhöht wird. Auch der Mechanismus für die Meldung durch Imker im Falle von Bienensterben oder Anzeichen einer Bienenvergiftung wurde geändert. Die Beschwerde ist unverzüglich, spätestens am ersten Tag nach dem festgestellten Sterben, telefonisch an den Direktor der Regionaldirektion „Landwirtschaft“ zu richten. Auch das Verfahren für die Probenahme von Bienen und Vegetation wurde geändert. Proben werden von Mitgliedern der Kommission entnommen, die nach Eingang einer Meldung über Bienensterben gebildet wird. Bei Vorhandensein von Pestizidrückständen in Proben von Bienen werden die Analysen der Pflanzenproben auf Kosten der BFSA durchgeführt.
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