Entschädigung für beschädigte Flächen
Author(s): Растителна защита
Date: 11.11.2020
1073
Ab dem 2. November 2020 werden Anträge im Rahmen des staatlichen Beihilfesystems zur Entschädigung von Landwirten für Verluste infolge von Naturkatastrophen oder ungünstigen Witterungsbedingungen, die im Jahr 2020 aufgetreten sind, angenommen. Die Unterlagen sind bis zum 18. November 2020 bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ einzureichen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt bis zum 18. Dezember. Das genehmigte Finanzvolumen im Rahmen des Systems beträgt 4,7 Millionen BGN.
Unterstützung erhalten Landwirte, die Feststellungsbescheide über zu 100 % zerstörte Flächen mit landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Dürre, Frost, Gefrieren, Hagel und anderen Witterungsereignissen besitzen.
Die staatliche Beihilfe entschädigt bis zu 80 % der Produktionskosten für den Anbau von Futter- und Industriepflanzen, Obst, Gemüse und ätherischen Ölpflanzen im vergangenen landwirtschaftlichen Jahr. Die Entschädigung für Getreide- und Körnerleguminosenkulturen beträgt bis zu 20 %. Landwirte, die ihre Flächen nicht versichert haben, haben Anspruch auf 50 % der für die jeweilige Kultur fälligen Beihilfe.
Die Richtlinien im Rahmen des Systems sind auf der Website des SFA veröffentlicht.
Quelle
Staatsfonds „Landwirtschaft” - PA
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