Staatsbeihilfen für Obstbauern und Gemüseerzeuger im Oktober
Author(s): Растителна защита
Date: 26.10.2020
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Im Oktober können Landwirte folgende Beihilfen beantragen:
Staatsbeihilfe für die Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode
Bis zum 30. Oktober nimmt der Staatsfonds "Landwirtschaft" Anträge im Rahmen des Programms "Beihilfe zum Ausgleich der Kosten landwirtschaftlicher Erzeuger im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode" entgegen.
Anträge werden für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln und Mitteln zur Beschleunigung des Laubverfallsprozesses bei Obstarten angenommen, die im Herbst – während der Zeit des Massenlaubfalls – angewendet werden. Die Frist für die Meldung der durchgeführten Maßnahmen ist der 13. November, und die Mittel werden bis zum 11. Dezember ausgezahlt. Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 100 Lewa pro Hektar inklusive Mehrwertsteuer.
Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel gezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind und eine Genehmigung für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 91 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der BFSA für zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Art. 6 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind. Die Mittel zur Beschleunigung des Laubverfalls können auch von Personen gekauft werden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind.
Das Programm zielt darauf ab, die Verluste landwirtschaftlicher Erzeuger durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen zu minimieren.
Die Richtlinien im Rahmen des Programms sind auf der Website des SFA veröffentlicht.
Zweiter Antragszeitraum im Rahmen der De-minimis-Beihilfe für Obst, Gemüse, Ölrose und Weinanbauflächen
Vom 26. Oktober bis zum 10. November 2020 wird ein zweiter Antragszeitraum im Rahmen der De-minimis-Regelung für landwirtschaftliche Erzeuger, die Obst und Gemüse, Weinanbauflächen und Ölrose anbauen, eröffnet. Das vorgesehene zusätzliche Budget beträgt 3.790.000 Lewa. Die Mittel werden bis zum 21. Dezember ausgezahlt.
Unterstützung erhalten Erzeuger, die einen gültigen Antrag auf Direktzahlungen im Rahmen der gekoppelten Unterstützungsprogramme für Obst und Gemüse für die Kampagne 2020 gestellt haben. Auch Landwirte mit 100 % Schaden durch widrige Witterungsereignisse im Jahr 2020 auf Flächen, für die aus diesen Gründen kein Antrag auf gekoppelte Unterstützung für Obst und Gemüse für die Kampagne 2020 gestellt wurde und die im ersten Antragszeitraum nicht förderfähig waren, können die Beihilfe beantragen.
Die Fördersätze betragen:
• Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch - 150 Lewa/ha;
• Kartoffeln (für bis zum 31. Juli 2020 bei der BFSA zur phytosanitären Kontrolle registrierte Flächen) - 400 Lewa/ha;
• Karotten, Kohl, Wassermelonen und Melonen - 150 Lewa/ha;
• Tomaten, Gurken, Einlegegurken und Auberginen - 200 Lewa/ha;
• Paprika – 300 Lewa/ha;
• Gemüse - Produktion unter Glas (Tomaten, Paprika und Gurken) - 2.000 Lewa/ha;
• Äpfel, Birnen, Pfirsiche/Nektarinen, Aprikosen, Sauerkirschen, Süßkirschen, Erdbeeren und Himbeeren - 250 Lewa/ha;
• Pflaumen und Tafeltrauben - 150 Lewa/ha;
• Weinanbauflächen - 250 Lewa/ha;
• Ölrose - 200 Lewa/ha;
Es wird daran erinnert, dass der Staatsfonds "Landwirtschaft" bereits über 15 Millionen Lewa zur Unterstützung von Landwirten, die Obst und Gemüse, Weinanbauflächen und Ölrose anbauen, ausgezahlt hat. Die finanzielle Unterstützung soll den Erzeugern helfen, Verluste aufgrund von Dürre zu decken und im Hinblick auf die Coronavirus (COVID-19)-Pandemie Entlastung zu bieten.
Die Richtlinien für die Staatsbeihilfe sind auf der Website des Staatsfonds "Landwirtschaft" veröffentlicht.
Quelle
Staatsfonds "Landwirtschaft" - PA
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