Zur Unterstützung von Gewächshausproduzenten
Author(s): Растителна защита
Date: 27.04.2020
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Vom 15. April bis zum 31. Mai 2020 nimmt der Staatsfonds „Landwirtschaft“ Anträge im Rahmen des De-minimis-Programms zur Unterstützung bulgarischer Gewächshausproduzenten entgegen. Die finanzielle Unterstützung soll Landwirten bei der Vermarktung ihrer frischen Gemüseerzeugnisse helfen. Das vom Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ für dieses Programm genehmigte Budget beträgt 5 Millionen BGN. Die Mittel werden bis zum 30. Juni ausgezahlt.
Die Beihilfe ist Teil der vom Staat eingeführten Maßnahmen zur Entlastung der Landwirte aufgrund der Coronavirus (COVID-19)-Pandemie. Die finanzielle Unterstützung wird an Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte vergeben. Diese müssen den Verbrauchern direkten Zugang zu frischen Gurken, Tomaten und Paprika aus Gewächshausproduktion gewährleisten. Die Mittel sollen einen Teil der Kosten der Einzelhandelsgeschäfte für Transport, Logistik und Vermarktung von frischem bulgarischem Gemüse aus Gewächshausproduktion im Einzelhandelsnetz im Jahr 2020 kompensieren.
Das Programm wurde speziell für kleine lokale Ketten entwickelt, die Filialen in einer oder mehreren benachbarten Verwaltungsregionen haben. Sie sollen als Bindeglied zwischen Produzenten und Verbrauchern dienen. Die Einzelhandelsgeschäfte kaufen frisches Gewächshausgemüse – Tomaten, Gurken und Paprika –, sortieren es, verpacken es und verkaufen es.
Der einheitliche Fördersatz für die Einzelhandelsgeschäfte beträgt 600 BGN für Tomaten, 400 BGN für Gurken und 800 BGN für Paprika. In die Berechnung fließt ein Teil der Kosten pro Tonne ein, die dem Antragsteller für die Beihilfe entstehen, um die Erzeugnisse in eine marktfähige Form zu bringen.
Nur Landwirte, die im Rahmen des gekoppelten Unterstützungsprogramms für Gemüse – Gewächshausproduktion für die Kampagne 2019 Anträge gestellt und als förderfähig eingestuft wurden, sind berechtigt, Erzeugnisse in den Einzelhandelsgeschäften anzubieten. Die Einzelhandelsgeschäfte müssen gemäß Artikel 12 des Lebensmittelgesetzes registriert und im öffentlichen Register der BFSA eingetragen sein. Um die Mittel zu erhalten, müssen sie dem Staatsfonds „Landwirtschaft“ mit Rechnungen nachweisen, dass sie die Erzeugnisse von den Landwirten gekauft haben.
Die Leitlinien für die staatliche Beihilfe und die begleitenden Register sind auf der Website des Staatsfonds „Landwirtschaft“ veröffentlicht.
Quelle: Staatsfonds "Landwirtschaft" - PA
