Für welche staatliche Beihilfen können sich Landwirte im April bewerben?

Author(s): Растителна защита
Date: 01.04.2020      14217

Am 9. März hat der Staatsfonds „Landwirtschaft“ das Antragsverfahren für drei staatliche Beihilferegelungen eröffnet, für die Anträge elektronisch eingereicht werden. Zur Erleichterung der Landwirte und im Zusammenhang mit der Eindämmung des Risikos einer Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) können Anträge per E-Mail an die Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ gesendet werden. Die Vorlagen für die Anträge im Rahmen der staatlichen Beihilferegelungen sind auf der Website des Fonds veröffentlicht. Sie sind im Hauptmenü, in der Kategorie „Staatliche Beihilfen“, im Untermenü „Regelungen gemäß Verordnung (EU) 702/2014“ zu finden:

Die Antragsannahme für die Regelung „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des „Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte - Tuta absoluta Meyrick (Lepidoptera)“ läuft bis zum 30. September weiter. Für das laufende Jahr beträgt das Budget für diese Maßnahme 500.000 BGN. Die Höhe der Beihilfe deckt bis zu 100 % des Preises der gekauften Produkte und Mittel zur Schädlingsbekämpfung ab und darf den Betrag von 2.500 BGN/ha inklusive MwSt. nicht überschreiten.

Unterlagen für die Regelung „Beihilfe für die Zertifizierung von Betrieben im Sektor „Obst und Gemüse“ nach dem GLOBALG.A.P.-Standard“ werden bis zum 30. September angenommen. Der Vorstand des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat für diese Regelung 100.000 BGN bereitgestellt. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an anerkannte Gruppen oder Organisationen von Erzeugern von Obst und Gemüse.

Kartoffelerzeuger können bis zum 15. Mai Unterstützung im Rahmen der Regelung „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des „Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung von Bodenschädlingen bei Kartoffeln aus der Familie der Drahtwürmer (Elateridae)“ beantragen. Das Finanzvolumen für diese Regelung beträgt 1,8 Millionen BGN für 2020. Die Beihilfe kann von kleinen und mittleren Unternehmen – Landwirten, die Kartoffeln auf Flächen größer als 0,1 ha anbauen, in Anspruch genommen werden. Es werden bis zu 100 % des Wertes gefördert, jedoch nicht mehr als der Betrag der staatlichen Beihilfe pro Hektar und Produkt und nicht mehr als 850 BGN/ha inklusive MwSt.

Bis zum 29. Mai müssen die Landwirte Berichtsdokumente für die durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung von Kartoffelpflanzungen einreichen. Die Frist für die Auszahlung der Beihilfen ist der 22. Juni 2020.

Landwirte können Anträge für die drei Regelungen bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ stellen. Die Leitfäden sind auf der Website des SFA veröffentlicht.

Sobald die Anträge zusammen mit den anderen Unterlagen per E-Mail an die jeweilige Regionaldirektion gesendet wurden, werden sie bearbeitet. Gemäß einem erstellten Zeitplan werden die Landwirte benachrichtigt, wann sie in der Regionaldirektion des Fonds erscheinen sollen, wo die Anträge vor Ort endgültig unterschrieben werden.

Für die Regelung „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen während der Winterperiode“ wird die Frist für die Berichterstattung und Einreichung von Unterlagen für Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen (Obstplantagen), Erdbeeren, Himbeeren und Ölrosen während der Wintersaison, die in der Zeit nach dem Ende der Kälteperiode bis zum Knospenschwellen angewendet werden, bis zum 15. Mai 2020 verlängert. Die Verlängerung der Fristen ist notwendig, um das Risiko einer Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu begrenzen. Die gestaffelte Antragsannahme gibt einer größeren Anzahl von Rosenproduzenten die Möglichkeit, an der Förderregelung teilzunehmen. Für sie wurden neue Pflanzenschutzmittel zugelassen, die bereits in das Nationale Programm zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen aufgenommen wurden.

Die Anzahl der eingereichten Anträge für die erste Stufe der Beihilfe im Rahmen der Regelung für die Winterspritzung 2020 beträgt 3.836 für insgesamt 23.557,29 ha. Diese Zahl umfasst 340 eingereichte Anträge von Ölrosenproduzenten für Flächen in Höhe von 1.983,4 ha.

Der Vorstand des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat ein Finanzvolumen von 6 Millionen BGN für die Regelung zur Winterspritzung 2020 genehmigt. Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 270 BGN pro Hektar inklusive MwSt. Wichtig ist, dass die Beihilfe für die Kosten von Pflanzenschutzmitteln gewährt wird, die nach Einreichung eines schriftlichen Antrags beim SFA entstanden sind, bevor die Maßnahme im Rahmen der jeweiligen Stufe der Schädlingsbekämpfung begonnen hat.

Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel ausgezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind und über ein Zertifikat für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 91 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen und in das öffentliche Register der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit für zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Art. 6 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind. Produkte zur Beschleunigung der Laubzersetzungsprozesse können auch von Personen gekauft werden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.

Die Regelung zielt darauf ab, die Verluste der Landwirte durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrosen) zu minimieren.

 

Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA