Herbstliche Pflanzenschutzmaßnahmen im Gemüsegarten

Author(s): д-р Елена Манчева, Виола АЕ – Сливен
Date: 30.09.2019      6264

Im September entstehen Bedingungen für die Bildung von reichlich Tau, was Infektionen von Spättomaten mit Kraut- und Braunfäule sowie von Möhren, Winterknoblauch und Zwiebeln mit echtem Mehltau verursacht. Es ist Zeit, das Gemüsesaatgut zu desinfizieren.

Spättomaten leiden bei feuchtem Wetter unter Kraut- und Braunfäule und bei trockenem Wetter unter echtem Mehltau. Sie werden mit Mitteln besprüht, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen sind. Die Bekämpfung von Motten, Eulen und Raupen verschiedener Kohlweißlingsarten mit Pyrethroiden wird fortgesetzt.

Möhren werden beim Auftreten der ersten Flecken von echtem Mehltau behandelt.

Die Zehen von Winterknoblauch und die Zwiebeln für die Grünproduktion werden vor dem Pflanzen 20 Minuten lang in einer 0,2%igen Gebrauchslösung von Topsin M 70 WG oder Top Plus 70 WP eingeweicht.

Der für den Anbau von Gemüsesetzlingen vorgesehene Boden wird mit Basamid Granulat 980 g/kg in einer Menge von 4-5 g/qm desinfiziert. Fünf Tage vor der Ausbringung wird der Boden gründlich befeuchtet. Das Produkt wird mit Gummihandschuhen gleichmäßig auf der Bodenoberfläche verteilt, dann sofort durch Einarbeitung in den Boden gemischt und mit Polyethylen abgedeckt. Nach 4-5 Tagen wird die Abdeckung entfernt, der Boden bleibt 2-3 Tage ungedeckt und wird dann umgegraben. Nach 20-25 Tagen wird er zu einem Haufen zusammengeführt und während der Wintermonate zur Reife gelagert.

Für Tabaksaatgut beträgt die Aufwandmenge 10-20 g/qm – 10-15 Tage vor der Aussaat, mit Einarbeitung und anschließender Abdeckung mit Polyethylen.

Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz sind Landwirte verpflichtet, nur für die jeweilige Kultur und den jeweiligen Schädling zugelassene Pflanzenschutzmittel und nur in der entsprechenden Aufwandmenge zu verwenden.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel für das Inverkehrbringen werden auf der Website der BFSA unter der elektronischen Adresse veröffentlicht: http://www.babh.government.bg/ oder in der „Liste der für das Inverkehrbringen und die Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmittel“ 2019.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Handelsunternehmen erworben werden, die über eine Genehmigung verfügen!

Achtung! Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln müssen alle Anforderungen an die Arbeitssicherheit, den Schutz von Bienenvölkern vor Vergiftungen und den Schutz der Umwelt vor Verschmutzung eingehalten werden!