Erhöhter Hektarsatz zur Bekämpfung von Kartoffelschädlingen

Author(s): Растителна защита
Date: 10.04.2019      2997

Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat den maximalen Förderbetrag im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Deckung der Kosten der Landwirte für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des „Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung von Bodenschädlingen bei Kartoffeln aus der Familie der Drahtwürmer (Elateridae)“ für 2019 um 350 BGN pro Hektar erhöht. Somit erhöht sich die finanzielle Unterstützung von bis zu 500 BGN/ha auf bis zu 850 BGN/ha.

In seiner Sitzung am 22.02.2019 genehmigte der Verwaltungsrat des Staatsfonds Landwirtschaft für das Programm ein Finanzmittel von 1.600.000 BGN mit einem Förderbetrag von bis zu 500 BGN/ha und verabschiedete die Richtlinien für die Umsetzung der Beihilfe im Jahr 2019.

Der ursprünglich vorgeschlagene Förderbetrag wurde auf Basis der durchschnittlichen Aufwendungen der letzten drei Jahre für im Programm zugelassene Pflanzenschutzmittel ermittelt, die etwa 500 BGN/ha nicht überschreiten.

Das notifizierte Programm sieht einen Satz von bis zu 850 BGN pro Hektar vor. Dieser basiert auf den Kosten pro Hektar für die zugelassenen Pflanzenschutzmittel zum Zeitpunkt der Ausarbeitung.

Die Erhöhung des Satzes erfolgt, um Landwirte nicht zu benachteiligen, die einige teurere Pflanzenschutzmittel für wirksamer im Kampf gegen Kartoffelschädlinge halten. Für die Umsetzung des Förderprogramms hat der Verwaltungsrat des Staatsfonds Landwirtschaft auch eine Änderung der Richtlinien verabschiedet.

 Für Antragsteller im Rahmen des Programms ist es wichtig zu wissen, dass förderfähig die Kosten für Pflanzenschutzmittel sind, die nach Einreichung des Förderantrags beim Staatsfonds Landwirtschaft und vor Beginn der Schädlingsbekämpfungsmaßnahme entstanden sind.

Kartoffelerzeuger können die Beihilfe vom 11. März bis zum 15. Mai 2019 beantragen. Anträge im Rahmen des Programms werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds Landwirtschaft entgegengenommen. Bis zum 31. Mai müssen die Landwirte Nachweisdokumente für die durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung der Kartoffelplantagen einreichen. Die Frist für die Auszahlung der Zuschüsse ist der 21. Juni 2019.

 

Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA

 

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