Neue staatliche Beihilfen für die Lagerung von Obst und Gemüse
Author(s): Растителна защита
Date: 09.04.2019
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Der Vorstand des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat für 2019 Finanzmittel in Höhe von 3,6 Millionen BGN im Rahmen des Programms „Beihilfe für Investitionen in materielle Vermögenswerte landwirtschaftlicher Betriebe im Zusammenhang mit der Primärproduktion pflanzlicher Erzeugnisse“ genehmigt.
Die neue staatliche Beihilfe wurde von der Europäischen Kommission am 01.04.2019 genehmigt. Ihre Gültigkeitsdauer läuft bis zum 31.12.2020. Das notifizierte maximale Budget unter dem Programm für den Zeitraum seiner Anwendung beträgt bis zu 7,2 Millionen BGN. Die Hälfte dieses Betrags, insgesamt 3.600.000 BGN, ist für dieses Jahr vorgesehen.
Das Programm wurde auf Vorschlag der Branchenverbände im Sektor „Obst und Gemüse“ entwickelt. Die finanzielle Unterstützung wird einen Teil der Kosten für Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung, Kühlung und Lagerung von Primärerzeugnissen der Landwirtschaft abdecken. Ziel der Förderung ist es, Landwirte zu Investitionen zu ermutigen, um die Gesamtproduktivität und Nachhaltigkeit ihrer Betriebe zu verbessern und insbesondere die Produktionskosten zu senken.
Die Beihilfe deckt bis zu 50 % der Investitionskosten für solche Ausrüstung, jedoch nicht mehr als 120.000 BGN. Sie wird in Form eines Kapitalzuschusses gewährt, um einen Teil der Kosten für die Durchführung von Investitionen in Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung, Kühlung und Lagerung von Primärerzeugnissen der Landwirtschaft im Sektor „Pflanzenproduktion“ abzudecken.
Antragsberechtigt im Rahmen des Programms können Landwirte sein, die gemäß Verordnung Nr. 3 vom 29. Januar 1999 für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren vor dem Antragstermin registriert sind, sowie Erzeugerorganisationen und -gruppen im Sektor „Pflanzenproduktion“, die durch einen Erlass des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten anerkannt sind.
Die Leitlinien im Rahmen des Programms sollen noch genehmigt werden, danach wird die Antragstellung eröffnet.
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA
