Die erste Antragsfrist im Rahmen des neuen Programms für den Weinbau- und Weinsektor hat begonnen.
Author(s): Растителна защита
Date: 05.02.2019
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Vom 28. Januar (Montag) bis zum 8. Februar 2019 wird die erste Antragsrunde für die Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ des neuen Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor für den Zeitraum 2019–2023 geöffnet. Während dieser Runde werden nur Anträge auf Förderung im Rahmen der Maßnahme angenommen und bearbeitet, deren Frist für die Durchführung der Aktivitäten in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 endet.
Das Budget für die Maßnahme im Haushaltsjahr 2019 beträgt fast 22 Millionen BGN (21.802.818 BGN) und für 2020 über 28,5 Millionen BGN (28.521.112 BGN). Die im Programm für seine fünfjährige Laufzeit insgesamt vorgesehenen Mittel belaufen sich auf fast 262 Millionen BGN.
Das Programm sieht vier Maßnahmen vor – „Förderung in Drittländern“, „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“, „Investitionen“ und „Ernteversicherung“. Die Maßnahmen „Förderung in Drittländern“ und „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ wurden auch im vorherigen Programm erfolgreich umgesetzt.
Die bevorstehende Antragsrunde wird durch die Bestimmungen der Verordnung Nr. 6/26.10.2018, geändert im Staatsanzeiger Nr. 8 vom 25.1.2019, über die Bedingungen und das Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor für den Zeitraum 2019–2023 geregelt.
Wir erinnern daran, dass Anträge auf Unterstützung in der Zentrale des Staatsfonds „Landwirtschaft“ – Sofia, Ul. „Gusla“ 3, nach vorheriger Terminvereinbarung unter den folgenden Telefonnummern entgegengenommen werden: (+ 359) 2 8187 514, (+ 359) 2 81 87 505 und Tel. (+ 359) 2 81 87 534.
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - Zahlstelle
