Der Nachweis der Vermarktung von Obst und Gemüse im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen ist bis Ende Januar 2019 möglich.

Author(s): Растителна защита
Date: 15.12.2018      3018

Im Zeitraum vom 2. bis 31. Januar 2019 müssen Landwirte, die sich im Rahmen der Kampagne 2018 für die gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse sowie für Gemüse – Gewächshausproduktion beworben haben, eine Erklärung mit dem genehmigten Muster einreichen und Dokumente vorlegen, die die Mindesterträge und die Vermarktung der erzeugten Produktion nachweisen.

Das genehmigte Muster der elektronischen Liste der Dokumente, die die Vermarktung der erzeugten Produktion nachweisen, steht zum Download und zur Ausfüllung auf der Website des SF „Landwirtschaft“. zur Verfügung. Am selben Ort sind auch die Ausfüllhinweise veröffentlicht. Die Datei ermöglicht die Erstellung einer Liste mit bis zu 100 Zeilen. Bei Bedarf können Landwirte bei den Regionalstrukturen des Fonds eine größere Datei anfordern, die die Erstellung weiterer Zeilen ermöglicht. Beim Ausfüllen der beigefügten Datei dürfen Zeilen nicht zusammengeführt, Arbeitsblätter nicht hinzugefügt und das Format der vorgegebenen Tabelle in keiner Weise geändert werden.

Die ausgefüllte Liste gemäß dem genehmigten Muster ist bis zum 31. Januar 2019 in elektronischer und Papierform einzureichen, begleitet von Kopien der aufgeführten Dokumente. Sie sind bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds Landwirtschaft entsprechend der ständigen Adresse des Antragstellers – für natürliche Personen, bzw. der eingetragenen Geschäftsadresse des Antragstellers – für juristische Personen oder Einzelunternehmer, zu hinterlegen.

Antragsteller im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse, die keine Erklärung und Liste mit dem vom Exekutivdirektor des SF „Landwirtschaft“ genehmigten Muster für die im Antragsjahr erzeugte Produktion sowie Dokumente, die deren Vermarktung innerhalb der in Artikel 32 der Verordnung Nr. 3 vom 17.02.2015 festgelegten Frist nachweisen, eingereicht haben, erhalten keine Förderung.

 

Quelle: SF „Landwirtschaft“ - PA