Author(s): Растителна защита
Date: 15.10.2018
3279
Vom 1. Oktober bis zum 16. November 2018 können Landwirte Kredite für Saatgut und Düngemittel für die Produktion von Weizen, Ernte 2019, beantragen. Dies beschloss der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“. Die Antragsunterlagen werden in der Abteilung „Umsetzung von Förderprogrammen und Maßnahmen“ der Regionaldirektionen der Einrichtung am Sitz der natürlichen oder juristischen Person entgegengenommen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Einzelunternehmer sowie als Landwirte registrierte Genossenschaften. Sie müssen ordentliche Zahler an den Staatshaushalt sein, keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatsfonds „Landwirtschaft“ haben, nicht mit dem Händler für Mineraldünger und Saatgut verbunden sein, sich nicht in Insolvenzverfahren befinden oder für insolvent erklärt worden sein sowie sich nicht in Liquidation befinden.
Jeder Landwirt, der die Voraussetzungen erfüllt, kann 80 BGN/ha für den Kauf von Mineraldünger und 40 BGN/ha für den Kauf von Saatgut erhalten. Die maximale Kredithöhe beträgt 200.000 BGN. Der Kredit wird zu einem jährlichen Zinssatz von 3 % gewährt und muss bis zum 1. Oktober 2019 zurückgezahlt werden. Die Frist für die Auszahlung der Mittel durch den SFA ist der 21. Dezember 2018.
Die Kreditverpflichtungen werden durch eine Hypothek auf Immobilien, ein besonderes Pfandrecht an Maschinen und Geräten, Lagerscheine für in öffentlichen Lagern gelagertes Getreide, Verpfändung eines Geldbetrags oder eine Bankgarantie abgesichert. Der Gesamtbetrag der Sicherheiten muss eine Deckung des Kredits in Höhe von 135 % gewährleisten.
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA
