Die Annahme von Anträgen auf Entschädigung für widrige Naturkatastrophen im Jahr 2018 hat begonnen.

Author(s): Растителна защита
Date: 18.09.2018      2471

Anträge auf die staatliche Beihilferegelung „Beihilfe zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch widrige klimatische Bedingungen - Frostschäden durch niedrige Temperaturen im Winter und Frühjahr 2018“ werden vom 17. September bis zum 05. Oktober 2018 in den „PSMP“-Abteilungen der Regionaldirektionen des Staatsfonds Landwirtschaft entgegengenommen. Die Mittel werden den Landwirten bis zum 22. Oktober 2018 ausgezahlt.

Der Verwaltungsrat des Staatsfonds Landwirtschaft hat in seiner Sitzung eine Finanzmittelausstattung in Höhe von 700.000 BGN gemäß der staatlichen Beihilferegelung „Beihilfe zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch widrige klimatische Bedingungen - Frostschäden durch niedrige Temperaturen im Winter und Frühjahr 2018“ mit einer Intensität von 80 % der Produktionskosten genehmigt.

Die Mittel sind für folgende Kulturarten vorgesehen:

 

  •        Mandeln - bis zu 1.531,2 BGN/ha;

 

  •        Aprikosen - bis zu 1.496,0 BGN/ha;

 

  •        Pflaumen - bis zu 1.459,6 BGN/ha;

 

  •        Pfirsiche, Nektarinen - bis zu 1.354,3 BGN/ha;

 

  •        Kirschen - bis zu 1.259,6 BGN/ha.

Die Unterstützung steht Landwirten zur Verfügung, die Bestätigungsprotokolle für zu 100 % geschädigte Flächen der genannten Kulturen infolge von Frostschäden durch niedrige Temperaturen im Winter und Frühjahr 2018 besitzen.

 

Quelle: SF „Landwirtschaft“ - PA