Entschädigungen für Landwirte mit frostgeschädigten landwirtschaftlichen Kulturen im Jahr 2018
Author(s): Растителна защита
Date: 04.08.2018
3506
Für Landwirte aus bestimmten Regionen des Landes mit frostgeschädigten landwirtschaftlichen Kulturen im Jahr 2018 ist staatliche Beihilfe vorgesehen.
Eine Anordnung des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (MAFF) vom 13.07.2018 besagt, dass landwirtschaftliche Erzeuger mit vollständig zerstörten Flächen in den Regionen Warna, Dobritsch, Lowetsch, Silistra, Sliven und Schumen gemäß den Bedingungen der Entscheidung C(2015) 6493 der Europäischen Kommission vom 17.09.2015 zur Genehmigung der staatlichen Beihilfe SA. 42510 (2015/N) für die Entschädigung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch widrige klimatische Ereignisse verursacht wurden, die einer Naturkatastrophe gleichgestellt werden können, Anspruch auf staatliche Beihilfe haben. Die betroffenen Kulturen, die entschädigt werden, sind Pfirsiche, Nektarinen, Aprikosen, Pflaumen, Mandeln und Kirschen.
Die Beihilfe wird in der vom Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ festgelegten Art und Höhe ausgezahlt.
