Zur Kenntnisnahme der Weinbauern

Author(s): Растителна защита
Date: 16.05.2018      2879

Ab dem 2. Mai 2018 beginnt die Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen für die Neuanpflanzung von Weinbergen, gab die Exekutivagentur für Wein und Spirituosen (EAVW) bekannt. Der Antragszeitraum ist auf den 1. Mai bis 29. Juni 2018 festgelegt. Die Gesamtfläche, für die im Rahmen dieser Ausschreibung Genehmigungen erteilt werden können, beträgt 605,83 ha.

Das Genehmigungsregime für Neuanpflanzungen wird durch die Verordnung Nr. 9 vom 26. Mai 2016 über die Bedingungen und das Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für die Anpflanzung von Weinbergen geregelt. Genehmigungen für Neuanpflanzungen sind für Erzeuger erforderlich, die Weinberge anpflanzen möchten, aber keine Pflanzrechte zur Umwandlung oder Weinpflanzungen zum Roden und Neuanpflanzen besitzen. Die Verfahrensordnung für den Antrag sowie Muster der im Verfahren erforderlichen Dokumente sind auf der Website der EAVW im Bereich „Anträge“ veröffentlicht.

Der nächste Antragszeitraum für die Erteilung von Genehmigungen für die Neuanpflanzung von Weinbergen findet erst im Zeitraum Mai-Juni 2019 statt.

Gemäß der derzeit geltenden Gesetzgebung wird die Anpflanzung auf der Grundlage von Genehmigungen für die Neuanpflanzung von Weinbergen im nationalen Förderprogramm für den Weinsektor für den Zeitraum 2014–2018 nicht unterstützt.

 

Quelle: EAVW