Staatsbeihilfen für die Erzeugung von Saatgut und Pflanzmaterial
Author(s): Растителна защита
Date: 14.03.2018
3134
Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat für 2018 ein Budget in Höhe von 1,2 Millionen Lewa für die Finanzierung der „Staatsbeihilfe für die Teilnahme von Landwirten an einem Qualitätssystem für die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut“ genehmigt. Die Beihilfe wird kleinen und mittleren Unternehmen im Pflanzenbau gewährt, die eine Genehmigung für die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut erhalten haben.
Die Finanzierung der Beihilfe erfolgt in Form von bezuschussten Dienstleistungen, die von der Exekutivagentur für Sortenprüfung, Feldinspektion und Saatgutkontrolle (IASAS) sowie von Personen erbracht werden, die mit der IASAS einen Vertrag über die Erbringung solcher Dienstleistungen gemäß dem Saat- und Pflanzgutgesetz abgeschlossen haben. Ziel der Beihilfe ist es, die Erzeugung und Verwendung von zertifiziertem Qualitätssaatgut für Getreide-, Futter- und Ölpflanzen, Kartoffeln, Tabak, Baumwolle, zertifiziertem und Standard-Pflanzgut von Obstkulturen, zertifiziertem und Standard-Rebvermehrungsgut sowie zertifiziertem und Standardsaatgut von Gemüsekulturen zu fördern.
Die Beantragung und Vertragsunterzeichnung der Mittel im Rahmen des Systems erfolgt vom 20. März bis zum 10. April 2018. Landwirte, die von der Beihilfe profitieren möchten, müssen einen Antrag und die erforderlichen Begleitdokumente bei der Zentrale oder den regionalen Dienststellen der IASAS einreichen. Die Agentur fasst die eingegangenen Anträge zusammen und erstellt einen konsolidierten Antrag an den Staatsfonds „Landwirtschaft“ mit der Bitte um die erforderlichen Mittel für das laufende Kalenderjahr.
Der Fonds gewährt die Mittel im Rahmen des Systems an die IASAS für die Durchführung von Feldinspektionen von Saatgutvermehrungsbeständen und Mutterpflanzungen, die Ausgabe von Etiketten, die Probenahme von zur Zertifizierung bestimmten Saatgutpartien, die laboranalytische Untersuchung von Saatgutproben nach Kulturpflanzengruppen, die Durchführung von Nachkontrollen des Saatguts sowie die Klassierung von zertifiziertem und Standard-Obst- und Rebvermehrungsgut.
Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der Kosten für die von der IASAS erbrachten Dienstleistungen. Die Mittel werden in drei Tranchen für ein Kalenderjahr ausgezahlt. Die erste Tranche in Höhe von 50 % der Beihilfe wird bis zum 10. Juni des laufenden Jahres gewährt. Die zweite Tranche in Höhe von 40 % des prognostizierten Bedarfs der IASAS wird bis zum 30. Oktober ausgezahlt. Die Schlusszahlung erfolgt bis zum 15. Dezember nach Einreichung des Abschlussberichts über die erbrachten Dienstleistungen.
Das maximale Budget der Beihilfe für den Durchführungszeitraum (2015-2020) beläuft sich auf 9.674.516 Lewa. Die im Rahmen des Systems für den Zeitraum 2015-2017 absorbierten Mittel sind wie folgt: 2015 - 1.350.000 Lewa; 2016 - 1.292.043 Lewa; 2017 - 1.191.574 Lewa.
Qualitätssystem für die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut – HIER
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA
