Dokumente für die Verwertung von Obst und Gemüse sind bis Ende Januar 2018 einzureichen.

Author(s): Растителна защита
Date: 02.01.2018      3598

Vom 2. bis 31. Januar 2018 müssen Landwirte, die Anträge im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst, Gemüse und für Gemüse – Gewächshausproduktion gestellt haben, Mindesterträge und die Vermarktung der erzeugten Produkte nachweisen. Zu diesem Zweck müssen sie eine Erklärung mit dem Standardformular einreichen und dem Staatsfonds „Landwirtschaft“ Unterlagen vorlegen.

Die ausgefüllte Bestandsliste im Standardformat ist bis zum 31. Januar 2018 in elektronischer und gedruckter Form einzureichen, begleitet von beglaubigten Kopien der aufgeführten Dokumente. Sie sind bei den Regionalstellen des Staatsfonds Landwirtschaft am ständigen Wohnsitz des Antragstellers – natürliche Person – oder am eingetragenen Sitz des Unternehmens einzureichen, wenn der Begünstigte eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer ist. Beim Ausfüllen der beigefügten Datei dürfen Zeilen nicht zusammengeführt, Arbeitsblätter nicht hinzugefügt und das Format der vorgegebenen Tabelle in keiner Weise verändert werden.

In der Erklärung darf eine Fläche, auf der die jeweilige Kultur angebaut wird, nur bis zur Größe der im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst, Gemüse und Gemüse – Gewächshausproduktion in der Kampagne 2017 beantragten Fläche angegeben werden.

Die Beihilfe wird pro Hektar unter Berücksichtigung der Mindestertragsanforderung gemäß Anlage Nr. 5 zur Verordnung Nr. 3 vom 17.02.2015 festgelegt. Antragsteller im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse, die nicht innerhalb der festgelegten Fristen eine Erklärung und eine Bestandsliste mit dem genehmigten Standardformular für die im Antragsjahr erzeugten und vermarkteten Produkte eingereicht haben, sind nicht förderfähig.

elektronische Bestandsliste

Anleitung zur Ausfüllung der elektronischen Bestandsliste

 

Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“–PA