EU verschiebt die Abstimmung über Neonicotinoide

Author(s): Растителна защита
Date: 02.01.2018      3341

Die EU-Länder haben die Abstimmung über Insektizide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid, verschoben, da diese als giftig für Bienen gelten. Die Diskussion über strengere Regeln für den Einsatz der sogenannten Neonicotinoide wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt, erklärte der Sprecher der Europäischen Kommission am 13.12.2017 (Mittwoch) in Brüssel. Die Mitgliedstaaten werden die neue Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abwarten, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die neue Abstimmung ist für Februar 2018 geplant.

Die Europäische Kommission hat ein Verbot für den Einsatz von drei Insektiziden vorgeschlagen, die die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid enthalten. Umweltschützer fordern ihrerseits weiterhin ein vollständiges Verbot von Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide, da sie der Ansicht sind, dass selbst niedrige Dosen Bienen schaden können.

Bereits im Dezember 2013 wurde der Einsatz von Neonicotinoiden in der gesamten Europäischen Union eingeschränkt. So ist beispielsweise die Anwendung der drei Insektizide auf Raps und beim Anbau von Kirschen, Äpfeln oder Gurken nicht erlaubt. Die Einschränkung weist spezifische rechtliche Schlupflöcher auf und viele der mit Neonicotinoiden behandelten Kulturpflanzen verfügen über Sondergenehmigungen. Beispielsweise dürfen Neonicotinoide in der EU auf Hafer oder Weizen eingesetzt werden, wenn die Saat zwischen Januar und Juni erfolgt. Auch beim Anbau in Gewächshäusern sind die Chemikalien erlaubt.

 

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