Kirschproduzenten erhalten De-minimis-Beihilfen.
Author(s): Растителна защита
Date: 05.10.2017
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Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ gewährt Landwirten, Kirschenproduzenten, 141.000 BGN an De-minimis-Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 zum Ausgleich von Schäden, die durch widrige Witterungsereignisse im Jahr 2017 verursacht wurden. Infolge der Winterwetterbedingungen im März und April wurden in den Bezirken Kjustendil, Pasardschik, Sliven und Stara Sagora erhebliche Schäden an Obstbäumen, insbesondere an Kirschen, verursacht.
In einer Sitzung des Verwaltungsrats des Staatsfonds Landwirtschaft wurden auch die Bedingungen und Verfahren für den Erhalt der Beihilfe festgelegt. Der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfe, die einem einzelnen Landwirt sowie einem einzelnen Unternehmen gewährt wird, darf den BGN-Gegenwert von 15.000 EUR (29.337,45 BGN) für einen Zeitraum von drei Haushaltsjahren (2015 – 2017) nicht überschreiten. Die Höhe der Beihilfe beträgt 200 BGN pro Dekar (2.000 BGN pro Hektar). Sie wird für ein durch Protokoll festgestelltes Frostereignis gewährt, und zwar in Fällen von 100%iger oder bis zu 100%iger Schädigung der mit Kirschen bepflanzten Flächen. Für dieselben Kosten ist keine weitere öffentliche Finanzierung zulässig.
Die staatliche Beihilfe wird natürlichen Personen, Einzelunternehmern und juristischen Personen gewährt, die gemäß Verordnung Nr. 3 von 1999 als Landwirte registriert sind, im Register der Landwirte eingetragen sind und Protokolle über eine 100%ige oder bis zu 100%ige Schädigung von Kirschenflächen in den Bezirken Kjustendil, Pasardschik, Sliven und Stara Sagora ausgestellt haben.
Antragsteller können Unterlagen im Rahmen des Programms vom 9. bis 20. Oktober 2017 bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds ”Landwirtschaft“, Abteilung „Umsetzung von Programmen und Unterstützungsmaßnahmen“ (ISSM), entsprechend der ständigen Adresse der natürlichen Person oder des Einzelunternehmers und dem eingetragenen Sitz der juristischen Person einreichen.
Bis zum 3. November 2017 werden die Mittel an die Landwirte ausgezahlt.
Quelle
