Genehmigte Änderungen und Ergänzungen zum Saat- und Pflanzgutgesetz
Author(s): Растителна защита
Date: 22.09.2017
2472
Die Regierung billigte einen Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Saat- und Pflanzgutgesetzes, der 11 bestehende Gesetze ändert, und erließ eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Eigentum und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Die Anforderung entfällt, dass Erzeuger von Saat- und Pflanzgut zusätzlich zur Registrierung als Landwirt auch eine Registrierung bei der Exekutivagentur für Sortenprüfung, Feldinspektion und Saatgutkontrolle vornehmen müssen.
Die genehmigten Änderungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern, indem 4 Registrierungs- und Zulassungsregime abgeschafft und mehr als 30 vereinfacht werden.
Die Änderungen des Rechtsrahmens umfassen:
- die Führung öffentlicher elektronischer Register auf den Websites der jeweiligen Verwaltungen;
- die Genehmigung von Dokumentenvorlagen und die Ermöglichung der elektronischen Antragstellung gemäß den Anforderungen des E-Governance-Gesetzes;
- die Abschaffung der Pflicht zur Vorlage eines Gebührenzahlungsnachweises, wenn die Zahlung elektronisch erfolgt ist;
- die Streichung der Anforderung, amtliche Bescheinigungen in Papierform vorzulegen, auf die die Verwaltung von Amts wegen Zugriff hat.
Es ist vorgesehen, dass die Leiter der jeweiligen Verwaltungen innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die Dokumentenvorlagen genehmigen und veröffentlichen.
Die Verfahren zur Änderung der Flächennutzung von Gebieten nach dem Forstgesetz und dem Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden vereinfacht. Es ist vorgesehen, dass in Fällen, in denen die Investitionsabsicht aufgrund von Verboten durch einen Rechts- oder Verwaltungsakt nicht umgesetzt werden kann, die Entscheidung zur Änderung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen auf Antrag des Eigentümers oder Investors des Standorts aufgehoben und die gezahlte Gebühr erstattet wird.
