Außerordentliche Unterstützung wird für Obstproduzenten bereitgestellt.
Author(s): Растителна защита
Date: 22.09.2017
2202
Ab dem 27. September 2017 können Obstproduzenten von dem bekannten Schema „Vorübergehende außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen für den Markt im Obstsektor“ profitieren. Die Antragstellung wird durch Verfügung 03 RD/3466 des Exekutivdirektors des Staatsfonds „Landwirtschaft“ eröffnet. Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, Landwirte zu entschädigen, die von dem Einfuhrverbot bestimmter Produkte aus der Europäischen Union in die Russische Föderation betroffen sind.
Landwirte, die die zusätzliche Beihilfe in Anspruch nehmen möchten, reichen ihre Anträge bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ gemäß der Adressregistrierung der natürlichen oder juristischen Person ein. Die Einreichung wird im Verfahren der Verordnung Nr. 5 vom 8. September 2017 über die Bedingungen und das Verfahren zur Durchführung einer vorübergehenden außerordentlichen Maßnahme zur Unterstützung des Marktes im Obstsektor (Staatsanzeiger, Ausgabe 75 vom 15.09.2017) eröffnet.
Die Unterstützung im Obstsektor erfolgt durch die Durchführung der Maßnahme „Marktentnahme“ bis zum 30. Juni 2018 oder bis zur Ausschöpfung der Höchstmengen von 2.000 Tonnen. Antragsberechtigt sind Obstbauern, die Äpfel, Birnen, Pfirsiche und Nektarinen, Pflaumen und Süßkirschen anbauen. Antragsberechtigt sind einzelne Erzeuger sowie Mitglieder von Erzeugergruppen und Erzeugerorganisationen für Obst, die keine Betriebsprogramme durchführen. Auch Erzeugerorganisationen für Obst, die Betriebsprogramme durchführen, die gemäß den Bedingungen und dem Verfahren der Verordnung Nr. 11 von 2007 genehmigt wurden, können von der Maßnahme profitieren.
Einzelne Erzeuger müssen bis zum 30. Juni 2017 gemäß der Verordnung Nr. 3 von 1999 über die Einrichtung und Führung eines Registers der Landwirte registriert sein. Wenn die Gesamtmenge des vom Markt genommenen Obstes 2.000 Tonnen erreicht, wird die Antragstellung eingestellt.
