Welche sind die prioritären Kulturen im Rahmen der Teilmaßnahme 6.1?
Author(s): Растителна защита
Date: 12.07.2017
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Geplant ist, dass die Teilmaßnahme 6.1. „Startbeihilfe für Junglandwirte“ unter Maßnahme 6 „Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen“ des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (PLL) 2014-2020 Ende August 2017 startet, wobei der Antragszeitraum auf fünf Wochen festgelegt ist. Mindestens 10 Tage vor Beginn des Antragszeitraums erlässt der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eine Verordnung, in der der Beginn und das Ende der Frist für die Einreichung von Förderanträgen festgelegt werden. Im vorläufigen Zeitplan für die Antragstellung im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 für 2017 sind die Bedingungen und Fristen für die Antragstellung im Rahmen der Teilmaßnahme angegeben, Änderungen des Zeitplans sind jedoch nicht ausgeschlossen. Bis zur Veröffentlichung der Änderungen der Verordnung im Staatsanzeiger können einige Kulturen ausgeschlossen oder andere Kulturen aufgenommen werden.
Für Dauerkulturen gelten zusätzliche Einschränkungen, da der Zeitraum für die Anlage von Dauerkulturen gemäß den Technologien für die Anlage und den Anbau von Dauerkulturen vom 1. November bis zum 14. April des Haushaltsjahres liegt. Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Oktober des laufenden Jahres und endet am 30. September des folgenden Kalenderjahres (derzeit läuft das Haushaltsjahr 2016/2017, d.h. vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017).
Die Projekte werden unter Einhaltung der Auswahlkriterien bewertet, die wie folgt lauten:
- Projekte von Antragstellern, die eine Sekundar- oder Hochschulbildung in den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärmedizin und/oder Wirtschaft mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt abgeschlossen haben;
- Projekte für Tätigkeiten im Sektor „Tierhaltung“ und/oder im Sektor „Obst und Gemüse“;
- Projekte von Junglandwirten, deren Betriebe sich in der Umstellung auf ökologische Produktion befinden oder auf ökologische Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln umgestellt wurden; Projekte von Junglandwirten, die Beschäftigung und neue Arbeitsplätze schaffen;
- Projekte von Begünstigten, die eine Sekundar- und/oder Hochschulbildung in den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärmedizin oder Wirtschaft mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt abgeschlossen haben;
Im Bewertungsverfahren sind die Projekte von Junglandwirten, die nicht die Mindestpunktzahl (10 Punkte) erreicht haben, nicht förderunwürdig. Die Auswahlkriterien und die Methode zur Berechnung der Punkte sind in Anlage Nr. 3 zur Verordnung Nr. 14 vom 28.05.2015 ausführlich beschrieben.
Liste der Kulturen im Sektor „Obst und Gemüse“
Gemüsekulturen
1. Kartoffeln, Süßkartoffeln – Knollengemüse
2. Tomaten – Fruchtgemüse
3. Paprika – Fruchtgemüse
4. Süßpaprika – Fruchtgemüse
5. Chili – Fruchtgemüse
6. Aubergine – Fruchtgemüse
7. Gurken – Fruchtgemüse
8. Einlegegurken – Fruchtgemüse
9. Zucchini – Fruchtgemüse
10. Wassermelonen – Fruchtgemüse
11. Melonen – Fruchtgemüse
12. Okra – Fruchtgemüse
13. Gartenbohnen (grün und trocken) – Hülsenfruchtgemüse
14. Ackerbohnen (grün und trocken) – Hülsenfruchtgemüse
15. Kopfkohl – Blatt- und Stielgemüse
16. Blumenkohl – Blatt- und Stielgemüse
17. Kopfsalat – Blatt- und Stielgemüse
18. Salate – Blatt- und Stielgemüse
19. Spinat – Blatt- und Stielgemüse
20. Petersilie – Blatt- und Stielgemüse
21. Dill – Blatt- und Stielgemüse
22. Mangold – Blatt- und Stielgemüse
23. Sauerampfer – Blatt- und Stielgemüse
24. Ampfer – Blatt- und Stielgemüse
25. Kohlrabi – Blatt- und Stielgemüse
26. Karotten – Wurzelgemüse
27. Petersilienwurzel – Wurzelgemüse
28. Sellerie – Wurzelgemüse
29. Rote Bete (für Salat) – Wurzelgemüse
30. Radieschen – Wurzelgemüse
31. Rüben – Wurzelgemüse
32. Pastinaken – Wurzelgemüse
33. Zwiebeln (trocken und grün) – Zwiebelgemüse
34. Knoblauch (trocken und grün) – Zwiebelgemüse
35. Lauch – Zwiebelgemüse
36. Schalotten – Zwiebelgemüse
37. Meerrettich – Mehrjähriges Gemüse
38. Tafeltrauben-Weinberge – Dauerkulturen
Obstkulturen
39. Äpfel – Kernobstarten
40. Birnen – Kernobstarten
41. Quitten – Kernobstarten
42. Mispeln – Kernobstarten
43. Pflaumen/Mirabellen – Steinobstarten
44. Pfirsiche/Nektarinen – Steinobstarten
45. Aprikosen – Steinobstarten
46. Süßkirschen – Steinobstarten
47. Sauerkirschen – Steinobstarten
48. Großfruchtige Kornelkirsche – Steinobstarten
Schalenobstarten
49. Mandeln – Schalenobstarten
50. Haselnüsse – Schalenobstarten
Beerenobstarten
51. Erdbeeren – Beerenobstarten
52. Himbeeren – Beerenobstarten
53. Brombeeren – Beerenobstarten
54. Johannisbeeren (weiß und rot) – Beerenobstarten
55. Aronia (Apfelbeere) – Beerenobstarten
56. Schwarze Johannisbeere – Beerenobstarten
57. Stachelbeeren – Beerenobstarten
58. Heidelbeeren – Beerenobstarten
59. Feigen – Beerenobstarten
