Welche sind die prioritären Kulturen im Rahmen der Teilmaßnahme 6.1?

Author(s): Растителна защита
Date: 12.07.2017      3413

Geplant ist, dass die Teilmaßnahme 6.1. „Startbeihilfe für Junglandwirte“ unter Maßnahme 6 „Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen“ des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (PLL) 2014-2020 Ende August 2017 startet, wobei der Antragszeitraum auf fünf Wochen festgelegt ist. Mindestens 10 Tage vor Beginn des Antragszeitraums erlässt der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eine Verordnung, in der der Beginn und das Ende der Frist für die Einreichung von Förderanträgen festgelegt werden. Im vorläufigen Zeitplan für die Antragstellung im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 für 2017 sind die Bedingungen und Fristen für die Antragstellung im Rahmen der Teilmaßnahme angegeben, Änderungen des Zeitplans sind jedoch nicht ausgeschlossen. Bis zur Veröffentlichung der Änderungen der Verordnung im Staatsanzeiger können einige Kulturen ausgeschlossen oder andere Kulturen aufgenommen werden.

Für Dauerkulturen gelten zusätzliche Einschränkungen, da der Zeitraum für die Anlage von Dauerkulturen gemäß den Technologien für die Anlage und den Anbau von Dauerkulturen vom 1. November bis zum 14. April des Haushaltsjahres liegt. Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Oktober des laufenden Jahres und endet am 30. September des folgenden Kalenderjahres (derzeit läuft das Haushaltsjahr 2016/2017, d.h. vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017).

Die Projekte werden unter Einhaltung der Auswahlkriterien bewertet, die wie folgt lauten:
- Projekte von Antragstellern, die eine Sekundar- oder Hochschulbildung in den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärmedizin und/oder Wirtschaft mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt abgeschlossen haben;
- Projekte für Tätigkeiten im Sektor „Tierhaltung“ und/oder im Sektor „Obst und Gemüse“;
- Projekte von Junglandwirten, deren Betriebe sich in der Umstellung auf ökologische Produktion befinden oder auf ökologische Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln umgestellt wurden; Projekte von Junglandwirten, die Beschäftigung und neue Arbeitsplätze schaffen;
- Projekte von Begünstigten, die eine Sekundar- und/oder Hochschulbildung in den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärmedizin oder Wirtschaft mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt abgeschlossen haben;

Im Bewertungsverfahren sind die Projekte von Junglandwirten, die nicht die Mindestpunktzahl (10 Punkte) erreicht haben, nicht förderunwürdig. Die Auswahlkriterien und die Methode zur Berechnung der Punkte sind in Anlage Nr. 3 zur Verordnung Nr. 14 vom 28.05.2015 ausführlich beschrieben.

 

Liste der Kulturen im Sektor „Obst und Gemüse“

Gemüsekulturen

1. Kartoffeln, Süßkartoffeln – Knollengemüse

2. Tomaten – Fruchtgemüse

3. Paprika – Fruchtgemüse

4. Süßpaprika – Fruchtgemüse

5. Chili – Fruchtgemüse

6. Aubergine – Fruchtgemüse

7. Gurken – Fruchtgemüse

8. Einlegegurken – Fruchtgemüse

9. Zucchini – Fruchtgemüse

10. Wassermelonen – Fruchtgemüse

11. Melonen – Fruchtgemüse

12. Okra – Fruchtgemüse

13. Gartenbohnen (grün und trocken) – Hülsenfruchtgemüse

14. Ackerbohnen (grün und trocken) – Hülsenfruchtgemüse

15. Kopfkohl – Blatt- und Stielgemüse

16. Blumenkohl – Blatt- und Stielgemüse

17. Kopfsalat – Blatt- und Stielgemüse

18. Salate – Blatt- und Stielgemüse

19. Spinat – Blatt- und Stielgemüse

20. Petersilie – Blatt- und Stielgemüse

21. Dill – Blatt- und Stielgemüse

22. Mangold – Blatt- und Stielgemüse

23. Sauerampfer – Blatt- und Stielgemüse

24. Ampfer – Blatt- und Stielgemüse

25. Kohlrabi – Blatt- und Stielgemüse

26. Karotten – Wurzelgemüse

27. Petersilienwurzel – Wurzelgemüse

28. Sellerie – Wurzelgemüse

29. Rote Bete (für Salat) – Wurzelgemüse

30. Radieschen – Wurzelgemüse

31. Rüben – Wurzelgemüse

32. Pastinaken – Wurzelgemüse

33. Zwiebeln (trocken und grün) – Zwiebelgemüse

34. Knoblauch (trocken und grün) – Zwiebelgemüse

35. Lauch – Zwiebelgemüse

36. Schalotten – Zwiebelgemüse

37. Meerrettich – Mehrjähriges Gemüse

38. Tafeltrauben-Weinberge – Dauerkulturen

 

Obstkulturen

 

39. Äpfel – Kernobstarten

40. Birnen – Kernobstarten

41. Quitten – Kernobstarten

42. Mispeln – Kernobstarten

43. Pflaumen/Mirabellen – Steinobstarten

44. Pfirsiche/Nektarinen – Steinobstarten

45. Aprikosen – Steinobstarten

46. Süßkirschen – Steinobstarten

47. Sauerkirschen – Steinobstarten

48. Großfruchtige Kornelkirsche – Steinobstarten

 

Schalenobstarten

49. Mandeln – Schalenobstarten

50. Haselnüsse – Schalenobstarten

 

Beerenobstarten

51. Erdbeeren – Beerenobstarten

52. Himbeeren – Beerenobstarten

53. Brombeeren – Beerenobstarten

54. Johannisbeeren (weiß und rot) – Beerenobstarten

55. Aronia (Apfelbeere) – Beerenobstarten

56. Schwarze Johannisbeere – Beerenobstarten

57. Stachelbeeren – Beerenobstarten

58. Heidelbeeren – Beerenobstarten

59. Feigen – Beerenobstarten