Sätze und Ausgleichszahlung für gekoppelte Stützung für Obst und Gemüse für Kampagne 2016
Author(s): Растителна защита
Date: 09.06.2017
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Durch Anordnung von Rumen Porozhanov, Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, vom 07.06.2017, wurde der Auszahlungsbetrag pro förderfähigem Hektar im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für die Produktion sowie der Stützung für Obst, Gemüse und Gemüse (Gewächshausproduktion) für die Kampagne 2016 festgelegt. Der Staatsfonds Landwirtschaft überwies 12.080.000 Lewa auf die Konten von Gartenbauern und Gewächshausproduzenten im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse.
Die Auszahlungssätze pro förderfähigem Hektar in den drei Bereichen werden durch Anordnung Nr. RD 09-442 vom 7. Juni 2017 des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten festgelegt.
Im Rahmen der Regelung für gekoppelte Stützung für Obst (SP) beträgt der festgelegte Satz 1.342,66 Lewa pro Hektar;
Im Rahmen der Regelung für gekoppelte Stützung für Gemüse (SZ) beläuft sich der genehmigte Satz auf 1.080,51 Lewa pro Hektar;
Im Rahmen der Regelung für gekoppelte Stützung für Gemüse (Gewächshausproduktion) (SZo) beläuft sich der Satz auf 8.912,77 Lewa pro Hektar.
Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ überwies 12.080.000 Lewa im Rahmen der an die Produktion gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse aus der Kampagne 2016. Die den Konten von fast 14.000 Landwirten gutgeschriebenen Mittel stellen eine ausgleichende Nachzahlung der Stützung dar, die Gartenbauern und Gewächshausproduzenten Ende März erhalten hatten. Die Nachzahlung erfolgte nach Abschluss der administrativen Prüfungen der Unterlagen der Antragsteller für die Vermarktung ihrer Produktion.
Die Nachzahlung im Rahmen der Regelung für gekoppelte Stützung für Obst (SP) beläuft sich auf 7.123.000 Lewa. Im Rahmen der Regelung für gekoppelte Stützung für Gemüse (SZ) wurden 4.228.000 Lewa überwiesen, und im Rahmen der Regelung für gekoppelte Stützung für Gemüse – Gewächshausproduktion (SZo) – 729.000 Lewa. Die Auszahlungssätze pro förderfähigem Hektar in den drei Bereichen werden durch Anordnung Nr. RD 09-442 vom 7. Juni 2017 des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten festgelegt.
Zusammen mit den im März im Rahmen der drei Regelungen ausgezahlten Subventionen erreichte der Gesamtbetrag der gekoppelten Produktionsstützung fast 77 Millionen Lewa.
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA
