Schulprogramme für Obst, Gemüse und Milch

Author(s): Растителна защита
Date: 05.05.2017      3157

Die Antragsvorlagen für die Schulprogramme zur Lieferung von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen für das neue Schuljahr 2017/2018 sind fertig. Antragsunterlagen werden in den Regionalbüros des Staatsfonds „Landwirtschaft“ entgegengenommen.

Offiziell werden Anträge für das neue Schuljahr 2017/2018 vom 15. Mai bis zum 15. Juni angenommen. Für diese Anträge gelten die Regelungen des verabschiedeten Entwurfs zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren zur Durchführung der Programme zur Bereitstellung von Obst und Gemüse sowie von Milch und Milcherzeugnissen in Bildungseinrichtungen – das Programm „Schulobst“ und das Programm „Schulmilch“. Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ ist bereit, den neuen Änderungen nachzukommen und das Antragsverfahren nach deren Verkündung im Staatsanzeiger zu eröffnen. Durch die Änderungen erhöht sich die Anzahl der Lieferungen im Rahmen des Programms „Schulobst“ von 40 auf 45 Lieferungen pro Jahr für alle Antragsteller, die Unterlagen nach dem neuen Verfahren eingereicht haben. Für diejenigen, die Antragsunterlagen ab dem 2. Mai einreichen möchten, gelten die alten Regelungen für 40 Lieferungen.

Das Recht, Anträge auf Lieferungen von Obst, Gemüse und Milch an Kindergärten und Schulen im Land zu stellen, haben Bildungseinrichtungen, Erzeuger von Obst und Gemüse, von Milch und Milcherzeugnissen, Organisationen und Erzeugergruppen für Obst und Gemüse, Einzelunternehmer, Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie Gemeinden – für die auf ihrem Gebiet befindlichen Bildungseinrichtungen.

Bildungseinrichtungen können an jedem der Programme entweder selbstständig teilnehmen oder einen einzelnen berechtigten Antragsteller für die Lieferungen wählen. Wenn die Bildungseinrichtung nicht selbstständig teilnehmen möchte, muss sie einen Antragsteller auf der Grundlage von drei Angeboten für die Lieferung von Produkten im Rahmen des jeweiligen Programms auswählen. Eine wichtige Bedingung ist, dass mindestens eines der Angebote von einem Erzeuger stammen muss.

Für weitere Informationen: 02/ 81-87-506 oder E-Mail: fv_seсtor@dfz.bg.

Vorlagen für die Antragstellung im Rahmen der Schulprogramme zur Lieferung von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen für das neue Schuljahr 2017/2018.