''Ein Betrag von über 15,95 Millionen Euro wurde ausgezahlt, und der Satz für Eiweißpflanzen für die Kampagne 2025 wurde festgelegt.''
Author(s): Растителна защита
Date: 19.05.2026
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Der Interventionssatz für die gekoppelte Einkommensstützung für Eiweißpflanzen für die Kampagne 2025 beträgt 131,90 EUR pro Hektar. Gemäß dem indikativen Zeitplan muss die Zahlung bis zum 20. Mai erfolgen.
Die Intervention zielt darauf ab, den Anbau von Kulturen mit hohem Proteingehalt zu fördern, die für die Futterbasis und eine nachhaltige Landwirtschaft von großer Bedeutung sind.
Im Rahmen der Regelung können Kulturen wie Sojabohnen, Erbsen, Bohnen, Kichererbsen, Linsen, Ackerbohnen, Wicken, Lupinen, Luzerne, Klee, Esparsette und andere Eiweiß- und Futterpflanzen, die im regulatorischen Rahmen enthalten sind, angemeldet werden.
Landwirte, die die Anforderungen von Artikel 35 der Verordnung Nr. 3 vom 10. März 2023 erfüllen, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Sie müssen mindestens 0,5 Hektar (gemeinsam oder einzeln) mit Eiweißpflanzen bewirtschaften, und ihre Flächen müssen im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) förderfähig sein.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften wurden von den ausgezahlten Beträge Mittel in Höhe von 1,5 Prozent des Unterstützungsbetrags einbehalten, die den Beitrag jedes Landwirts zum gegenseitigen Hilfsfonds darstellen.
Eine der Neuerungen in der Kampagne 2025 ist, dass Ackerland, das mit Futter- und Eiweißpflanzen bestellt ist, auch an bestimmten Öko-Regelungen für Viehzüchter teilnehmen kann. Die Änderung zielt darauf ab, den Zugang zu Unterstützung zu erweitern und mehr Möglichkeiten für Erzeuger zu schaffen, die solche Flächen bewirtschaften.
Siehe die Anordnung HIER
Über 15,95 Mio. EUR vom Staatlichen Fonds Landwirtschaft für Eiweißpflanzen ausgezahlt
Der Staatliche Fonds Landwirtschaft (SFA) hat über 15,95 Mio. EUR (15.950.916,49 EUR) im Rahmen der Intervention „Gekoppelte Einkommensstützung für Eiweißpflanzen" (IPC) für die Kampagne 2025 überwiesen. Finanzielle Unterstützung erhielten 13.495 Landwirte, die Bohnen (zur Körnergewinnung), Linsen, Kichererbsen, Körnererbsen (Winter- und Sommerformen), Erdnüsse, Sojabohnen, Ackerbohnen, Luzerne, Esparsette, Wicken, Klee, Kuhbohnen, Saat-Wicken, Lupinen, Hornklee sowie Mischungen daraus anbauen.
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