Staatsbeihilfen für die Winterbesprühung und für die Bekämpfung des Schwarzen Getreiderüsselkäfers wurden genehmigt.
Author(s): Растителна защита
Date: 21.04.2026
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Der Verwaltungsrat des Staatsfonds "Landwirtschaft" (SFA MB) hat einen indikativen Haushalt von bis zu 7.800.000 Euro für 2026 im Rahmen des staatlichen Beihilfesystems "Beihilfe zur Entschädigung von Landwirten für Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode und zur Bekämpfung des Wurzelbohrers (Capnodis tenebrionis)" genehmigt.
Der Umfang der staatlichen Beihilfe wurde erweitert, um die Möglichkeit der Finanzierung von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Schädlings Wurzelbohrer (Capnodis tenebrionis) einzubeziehen. Dies folgt auf Schreiben und Warnungen von Branchenorganisationen an das Landwirtschaftsministerium über ein wachsendes Problem in mehreren obstbaulichen Regionen des Landes im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausbreitung des Wurzelbohrers sowie auf Maßnahmen der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, das Programm um die Aufnahme des neuen Schädlings zu erweitern, dessen Bekämpfung während der Vegetationsperiode erfolgt.
Am 14.04.2026 wurde die staatliche Beihilfe über das interaktive Notifizierungssystem SANI2 der Europäischen Kommission notifiziert und unter der Nummer SA.122967 registriert. Der notifizierte maximal vorhergesagte Betrag für den Anwendungszeitraum (2026-2029) beträgt bis zu 32.530.000 Euro.
Ziel der staatlichen Beihilfe ist die Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose).
Die Beihilfe wird in zwei Stufen gewährt – im Frühjahr und im Herbst.
Landwirte, die Dauerkulturen anbauen, werden mit bis zu 100 % ihrer Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln unterstützt, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Schädlingsausbreitung gemäß dem Nationalen Programm eingesetzt werden.
Für Pflanzenschutzmittel in der ersten Stufe werden bis zu 194 Euro/Hektar (380 BGN/ha) inklusive MwSt. bereitgestellt. Sie deckt den Zeitraum vom Ende der Frostperiode bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab.
Bis zu 72 Euro/Hektar (140 BGN/ha) inklusive MwSt. sind die für die zweite Stufe bereitgestellten Mittel, die einen Teil der im Herbst während des Zeitraums des Massenblattfalls entstandenen Kosten für Pflanzenschutzmittel decken.
Bis zu 138,4 Euro/Hektar (270 BGN/ha) inklusive MwSt. für Pflanzenschutzmittel und biologische Mittel zur Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung des Wurzelbohrers (Capnodis tenebrionis) in den genannten förderfähigen Kulturen und in Baumschulen.
Der Staatsfonds "Landwirtschaft" wird gemeinsam mit den zuständigen Direktionen im Landwirtschaftsministerium Richtlinien für die Gewährung der Beihilfe erarbeiten, die auf der SFA-Website veröffentlicht werden.
Quelle: SFA
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