Ende der Fristen? Europa bereitet "unbegrenzte Zulassungen" für Wirkstoffe vor
Author(s): Растителна защита
Date: 30.01.2026
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Nach dem Scheitern von Beschränkungsplänen erwägt Brüssel einen radikalen Kurswechsel durch die Einführung unbefristeter Zulassungen für Wirkstoffe. Juristen warnen, dass die Abschaffung von Verfallsdaten die Spielregeln umkehrt. Anstatt dass der Hersteller verpflichtet ist, regelmäßig nachzuweisen, dass sein Produkt nach den neuesten wissenschaftlichen Standards sicher ist, lastet die Beweislast nun auf der Gesellschaft und den Regulierungsbehörden.
Die europäische Pflanzenschutzpolitik nimmt eine scharfe Wendung. Noch vor einem Jahr war das Hauptthema in Brüssel die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der SUR-Plan zur Reduzierung von Pestiziden um 50 %. Heute, nach massiven Bauernprotesten und politischen Erschütterungen, bewegt sich die Europäische Kommission (EK) in die entgegengesetzte Richtung – hin zum Abbau von Hemmnissen und zur Sicherung der langfristigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Verwaltungsfalle
Bislang schrieb die europäische Regulierung vor, dass Wirkstoffe alle 10 bis 15 Jahre einer strengen wissenschaftlichen Neubewertung unterzogen werden müssen. Wenn die Zulassung eines Pestizids ablief und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der neuen Bewertung nicht fertig war, verlängerte die Europäische Kommission die Genehmigung automatisch um 1 Jahr. Dies geschah wiederholt, wodurch Produkte legal mit abgelaufenen Sicherheitsbewertungen auf dem Markt blieben.
Um zu verhindern, dass Landwirte aufgrund bürokratischer Verzögerungen ohne Produkte dastehen, hat die Kommission in der Praxis von der sogenannten Artikel-17-Verlängerung (Verwaltungsverlängerung) umfassend Gebrauch gemacht. Diese ermöglicht es, Wirkstoffzulassungen administrativ zu verlängern – oft um ein Jahr, und das wiederholt. Das Ergebnis: Dutzende Pestizide bleiben Jahre nach Ablauf ihrer ursprünglichen Zulassung auf dem Markt, ohne eine erfolgreiche neue Sicherheitsprüfung durchlaufen zu haben.
Der „Glyphosat“-Fall: Die Kommission entscheidet allein
Ende 2023 zeigte der Fall des am weitesten verbreiteten Herbizids – Glyphosat – deutlich die Entschlossenheit Brüssels. Trotz widersprüchlicher Daten zur Kanzerogenität und fehlender politischer Mehrheit unter den Mitgliedstaaten (Deutschland enthielt sich, Frankreich wollte Beschränkungen) griff die Kommission damals zur Selbsthilfe.
Unter Verweis auf das Fehlen schlüssiger Schadensnachweise im EFSA-Bericht verlängerte die EK die Glyphosat-Zulassung einseitig für die maximale Dauer von 10 Jahren (bis 2033). Diese Entscheidung, die von den europäischen Medien breit aufgegriffen wurde, schuf einen Präzedenzfall: Die Industrie erhielt das Signal, dass ihre Produkte auch unter starkem öffentlichem Druck geschützt würden.
Der neue Plan: Zulassungen ohne Enddatum?
Die eigentlichen Veränderungen stehen jedoch noch bevor. Laut einem Artikel im Handelsblatt vom Januar 2026 bereitet die Generaldirektion SANTE der EK die sogenannte „Omnibus-Vereinfachung“ vor. Ziel ist es, die Notwendigkeit regelmäßiger Überprüfungen für die meisten Wirkstoffe vollständig abzuschaffen.
Was die Änderung vorsieht:
- Unbefristete Zulassungen: Statt alle 10 Jahre eine Verlängerung beantragen zu müssen, erhalten Wirkstoffe eine Zulassung auf unbestimmte Zeit.
- Die Ausnahmen: Regelmäßige Überprüfungen wird es nur für die gefährlichsten Chemikalien (sogenannte „Substitutionskandidaten“) geben. Alle anderen gelten als sicher, bis das Gegenteil bewiesen ist.
- Längere Auslauffristen: Die Auslaufphase für die Verwendung bereits verbotener Produkte könnte von 18 auf 36 Monate verlängert werden.
Der juristische Angriff: Wird Recht gebrochen?
Der Plan für „unbefristete Zulassungen“ stößt bereits auf heftigen Widerstand. Die renommierte Anwaltskanzlei Geulen & Klinger gab eine Stellungnahme ab, dass eine solche Änderung rechtswidrig sei.
Juristen warnen, dass die Abschaffung von Verfallsdaten das bisher befolgte Prinzip umkehrt. Anstatt dass der Hersteller verpflichtet ist, regelmäßig nachzuweisen, dass sein Produkt nach den neuesten wissenschaftlichen Standards sicher ist, lastet die Beweislast auf der Gesellschaft und den Regulierungsbehörden – sie müssten nachweisen, dass ein Produkt schädlich ist, um es stoppen zu können. Dies zementiert praktisch alte Formeln für Jahrzehnte auf dem Markt.
Wie geht es weiter?
Europa steht an einem Scheideweg. Auf der einen Seite stehen die Landwirte, die nach Jahren der Unsicherheit auf Planbarkeit und weniger Bürokratie bestehen. Auf der anderen Seite stehen Umweltorganisationen und Wissenschaftler, die in dem neuen Plan ein Risiko für Gesundheit und Umwelt sehen.
Ein harter Kampf im Europäischen Parlament und vor Gerichten steht bevor, der entscheiden wird, ob die europäische Landwirtschaft den Weg der Deregulierung einschlägt.
Quellen:
- Handelsblatt: "EU-Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln laut Gutachten rechtswidrig" (Januar 2026)
- ORF.at: "Glyphosat: EU-Kommission verlängert Zulassung um zehn Jahre"
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
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