Das Ministerium für Landwirtschaft regelt die Bedingungen für die Durchführung von Interventionen im Weinbau- und Weinherstellungssektor.
Author(s): Растителна защита
Date: 22.09.2023
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Die Regeln für die Durchführung der Interventionen im Wein- und Weinbausektor, die im Strategischen Plan für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete für den Zeitraum 2023–2027 enthalten sind, wurden verabschiedet. Dies erfolgt durch die neue Verordnung Nr. 14 vom 11. September 2023, die die Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der Interventionen für den Sektor regelt. Das Dokument wurde am 19. September im Staatsanzeiger verkündet und seine Umsetzung beginnt am 15. Oktober 2023.
Die Interventionen, die Bulgarien in der neuen Programmperiode umsetzen wird, sind sieben an der Zahl und sehen Unterstützung vor für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, für Investitionen im Wein- und Weinbausektor, für Grünlese, für Ernteversicherung, für Information in den Mitgliedstaaten, für Förderung in Drittländern und für Investitionen in Umweltanlagen.
Die erste Antragsperiode findet vom 16. Oktober bis 15. November 2023 im Rahmen der Intervention „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ statt. Das in der Verordnung für diese Antragsperiode festgelegte Budget beläuft sich auf 21.322.171,03 BGN. Anträge auf Finanzhilfe können Landwirte stellen, die nach Verordnung Nr. 3 von 1999 registriert sind, natürliche oder juristische Personen, einschließlich Gruppen und Erzeugerorganisationen von Weintrauben, die vom Minister für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt und im Weinbergregister als Traubenerzeuger mit eingetragenen Rebflächen gemäß dem Gesetz über Wein und Spirituosen eingetragen sind. Anträge sind über das elektronische Dienstleistungssystem des Staatsfonds „Landwirtschaft“ einzureichen. Die Unterstützung im Rahmen der Intervention beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
Im Rahmen der Interventionen „Information in den Mitgliedstaaten“ und „Förderung in Drittländern“ findet die erste Antragsperiode für die neue Programmperiode vom 1. bis 15. Dezember 2023 statt, und im Rahmen von „Investitionen im Wein- und Weinbausektor“ und „Investitionen in Umweltanlagen“ – in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar 2024. Für die Ernteversicherung können Traubenerzeuger Anträge vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 einreichen. Die Intervention „Grünlese“ ist eine Krisenmaßnahme, und Anträge im Rahmen dieser Maßnahme werden nur in den Jahren angenommen, in denen ein Marktungleichgewicht bei Weintrauben festgestellt wurde.
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