Staatsanwaltschaft Plovdiv ermittelt gegen Unternehmen, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln

Author(s): Растителна защита
Date: 26.01.2016      2041

In der Anordnung von Gergana Mutafova, Bezirksstaatsanwältin der Stadt Plovdiv, heißt es, dass Gegenstand der Überprüfung die Gesamttätigkeit der mit dem Handel von Pflanzenschutzmitteln befassten Unternehmen, der rechtliche Rahmen, unter dem sie ihre Tätigkeit ausüben, sowie die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Verkäufe ist. Der zu überprüfende Zeitraum ist vom 1. September 2015 bis heute.

Am 20.01.2016 ordnete die Bezirksstaatsanwältin der Stadt Plovdiv – Gergana Mutafova – eine umfassende Überprüfung der Unternehmen an, die auf dem Gebiet der Gemeinden Plovdiv, Rodopi, Maritsa, Kuklen, Peruschtiza, Kritschim, Stambolijski, Saedinenie, Kalojanowo, Hisar, Bresowo und Rakowski mit Pflanzenschutzmitteln handeln. Sie wird gemeinsam von Beamten der Abteilung „Wirtschaftspolizei“ der Regionaldirektion des Innenministeriums – Plovdiv, der Regionaldirektion für Lebensmittelsicherheit und der Nationalen Agentur für Einnahmen durchgeführt. Sie erfolgt auf der Grundlage von Artikel 145, Absatz 1, Ziffern 1, 3 und 6 des Gesetzes über das Justizsystem, wonach die Staatsanwaltschaft Dokumente, Erklärungen, Sachverständigengutachten und andere Materialien anfordern sowie die zuständigen Behörden beauftragen kann, bei Vorliegen von Informationen über Straftaten oder rechtswidrige Handlungen und Tätigkeiten innerhalb einer bestimmten Frist Überprüfungen und Revisionen durchzuführen und eine Schlussfolgerung vorzulegen. Anlass für die Durchführung dieser Art von Überprüfung sind Veröffentlichungen in den Medien, die Informationen über Verstöße gegen das Recht bei der Lagerung, dem Handel und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln enthalten.

Der zu überprüfende Zeitraum ist vom 1. September 2015 bis heute. Die Frist für den Abschluss beträgt einen Monat. Die Ergebnisse der Überprüfung werden der Bezirksstaatsanwaltschaft – Plovdiv gemeldet, wo weitere Maßnahmen im Hinblick auf die begangenen Verstöße im Handel mit Pflanzenschutzmitteln festgelegt werden.


Quelle: Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien