Landwirte, die Sonnenblumen und Mais anbauen und von der extremen Hitze betroffen sind, erhalten spätestens bis zum 30. September 2026 dringende Finanzhilfe. Dies ist im überarbeiteten Entwurf der Förderverordnung vorgesehen, der mit einer Frist bis zum 6. August für eine erneute öffentliche Konsultation veröffentlicht wurde. Die Unterstützung im überarbeiteten Entwurf erstreckt sich auf Landwirte im gesamten Land, nicht nur auf bestimmte Gemeinden.
Erweiterung des Geltungsbereichs
Die erste Fassung des Dokuments, die am 12. Juni vorgelegt wurde, sah restriktive Bedingungen vor – die Hilfe sollte nur an Landwirte gehen, deren Flächen in Gemeinden mit offiziell gemeldeter "katastrophaler" Dürre liegen. Der Nationale Verband der Getreideproduzenten und der Verband der landwirtschaftlichen Erzeuger in Bulgarien reagierten jedoch mit Stellungnahmen gegen diese Einschränkung. Infolgedessen wurden die Texte überarbeitet, und der neue Entwurf hebt das regionale Prinzip auf, da anerkannt wird, dass die Dürre des Sommers 2025 in verschiedenen Regionen ganz Bulgariens Schäden bei den Erzeugern verursacht hat.
Budget und Ausschlüsse
Das garantierte Budget aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft beläuft sich auf 7,4 Millionen Euro. Eine nationale Kofinanzierung von bis zu 14,8 Millionen Euro kann zu diesem Betrag hinzugefügt werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass Mittel im Haushalt des Staatsfonds "Landwirtschaft" (SFA) gesichert sind.
Die Entschädigungen werden auf der Grundlage eines Pauschalbetrags pro Hektar für die festgestellten am stärksten betroffenen Flächen mit den beiden Kulturen berechnet. Diejenigen Sonnenblumen- und Maisfelder, für die die Landwirte in der Saison 2025 Bewässerung über offizielle Wasserversorgungsverträge mit der "Bewässerungssysteme" EAD genutzt haben, sind jedoch ausdrücklich von der Unterstützung ausgeschlossen.
Antrags- und Zahlungszeitplan*
Vom 17. August bis 28. August 2026 Der Staatsfonds "Landwirtschaft" eröffnet die Annahme von Anträgen auf dringende Finanzhilfe für Landwirte, die Sonnenblumen und Mais anbauen.
Die Unterstützung richtet sich an Landwirte, die von ungünstigen klimatischen Ereignissen in Bulgarien, Estland und Ungarn betroffen sind, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2026/847, 17.04.2026) (Durchführungsverordnung (EU) 2026/847).
Finanzhilfe können Landwirte erhalten, die natürliche Personen, Einzelunternehmer und juristische Personen sind, für 2025 gemäß der Verordnung Nr. 3 von 1999 über die Einrichtung und Führung eines Registers der Landwirte registriert sind, deren Flächen mit Sonnenblumen und Mais, ausgedrückt in Hektar, als förderfähig für die Kampagne 2025 im Rahmen der Intervention "Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit" (BISS) festgestellt wurden, für die keine staatliche Beihilfe "Beihilfe zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch ungünstige klimatische Ereignisse verursacht wurden, die Naturkatastrophen gleichgestellt werden können" mit der Nummer SA.104672 (2022/N) für Dürreschäden im Jahr 2025 gewährt wurde, und für die kein Vertrag mit der "Bewässerungssysteme" EAD über die Lieferung von Wasser zur Bewässerung für die Bewässerungssaison 2025 abgeschlossen wurde.
Die Belege werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds "Landwirtschaft", Abteilung "Umsetzung von Regelungen und Fördermaßnahmen" (DISSM), am ständigen Wohnsitz der natürlichen Person oder am Sitz des Einzelunternehmers oder der juristischen Person angenommen.
Bis zum 30. September 2026 wird der Staatsfonds "Landwirtschaft" die finanzielle Unterstützung aus dem Haushalt des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft auszahlen. Wenn Mittel im SFA-Haushalt verfügbar sind, kann bis zum 31. Dezember 2026 eine zusätzliche Zahlung auch aus nationalen Mitteln erfolgen.
Die Beihilfemittel werden an förderfähige Antragsteller ausgezahlt, nachdem alle Verwaltungskontrollen durchgeführt wurden.
Der Antrag auf Unterstützung ist auf der SFA-Website im Bereich "Regelungen und Fördermaßnahmen" – Unterabschnitt "Dringliche Unterstützungsregelungen" – "Dringende Finanzhilfe für Landwirte, die Sonnenblumen und Mais anbauen – 2026" veröffentlicht.
Er wird nur dann auf Papier ausgefüllt, wenn er von einer autorisierten Person eingereicht wird.
* Der Artikel wurde am 17.08.2026 aktualisiert.