Vom 1. Juli bis 13. November können Winzer Beihilfen für die Schädlingsbekämpfung im Rahmen einer staatlichen Beihilferegelung beantragen, die sich auf die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Schädlingen an Reben (Gattung Vitis) bezieht.
Ab dem 1. Juli 2026 können Erzeuger von Weintrauben und Tafeltrauben Unterstützung im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung „Beihilfe zur Entschädigung von Kosten landwirtschaftlicher Erzeuger im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Schädlingen an Reben (Gattung Vitis)" beantragen. Das Budget der staatlichen Beihilfe für 2026, das vom Verwaltungsrat des Staatlichen Fonds Landwirtschaft genehmigt wurde, beträgt 2.556.000 EUR.
Landwirtschaftliche Erzeuger reichen ihren Unterstützungsantrag in dem vom Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) generierten Formular bei den territorialen Strukturen des Staatlichen Fonds Landwirtschaft ein, und zwar am ständigen Wohnsitz der natürlichen Person oder des Einzelunternehmers bzw. am Sitz der juristischen Person.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen und die Vorlage von Unterlagen läuft bis zum 13. November, und bis zum 11. Dezember 2026 wird der Staatliche Fonds „Landwirtschaft" die Finanzhilfe im Rahmen der Regelung auszahlen.
Die Unterstützung zielt darauf ab, einen Teil der Kosten zu entschädigen, die landwirtschaftlichen Erzeugern für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln gegen Rebschädlinge entstanden sind.
Die maximale Beihilfeintensität beträgt bis zu 100 % der Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Schädlingen an Reben (Gattung Vitis) verwendet werden, jedoch nicht mehr als 306,77 EUR/ha inklusive Mehrwertsteuer.
Es werden Kosten für Pflanzenschutzmittel anerkannt, die im laufenden Jahr angefallen sind.
Die förderfähigen Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Schädlingen an Reben (Gattung Vitis) sind im Nationalen Programm zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Schädlingen an Reben (Gattung Vitis) beschrieben.
Die Leitlinien für die Umsetzung der staatlichen Beihilfe sind auf der Website des Staatlichen Fonds Landwirtschaft im Abschnitt „Regelungen und Unterstützungsmaßnahmen", Unterabschnitt „Staatliche Beihilfen" – „Kurzfristige Unterstützungsregelungen" veröffentlicht.