Obstbauern und Gärtner beantragen Unterstützung für die erste Stufe der Beihilfe für die Winterspritzung
Author(s): Растителна защита
Date: 25.03.2025
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Vom 24. März bis 9. Mai 2025 können Landwirte Unterstützung für die erste Stufe im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Kompensation der Kosten von Landwirten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Nationalen Programm zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen während der Winterperiode“ beantragen.
Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) hat für das Programm im Jahr 2025 ein Budget von 10.000.000 BGN genehmigt.
Die staatliche Beihilfe zielt darauf ab, die Verluste der Landwirte durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose) so weit wie möglich zu minimieren.
Die Beihilfe wird in zwei Stufen gewährt – im Frühjahr und im Herbst.
Unterstützt werden Landwirte, die Dauerkulturen anbauen, mit bis zu 100 % ihrer Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln, die gemäß dem Nationalen Programm zur Bekämpfung und Eindämmung der Schädlingsausbreitung für die sogenannte „Winterbehandlung“ eingesetzt werden.
Für Pflanzenschutzmittel in der ersten Stufe werden bis zu 380 BGN inklusive MwSt. gewährt. Sie deckt den Zeitraum vom Ende der Kälteperiode bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab.
Anträge auf Teilnahme am Programm werden in den Regionalbüros des SFA entgegengenommen. Landwirte müssen die angefallenen Kosten melden und die Unterlagen für die gekauften und ausgebrachten Pflanzenschutzmittel bis zum 9. Mai 2025 einreichen.
Bis zum 9. Juni 2025 zahlt der SFA die finanzielle Beihilfe im Rahmen des Programms aus.
Kosten für Pflanzenschutzmittel, die im laufenden Jahr entstanden sind, sind förderfähig.
Die förderfähigen Pflanzenschutzmittel, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Schädlingsausbreitung in Dauerkulturen eingesetzt werden, sind im Nationalen Programm zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen während der Winterperiode beschrieben, das auf der Website der BFSA im Abschnitt „Nationale Programme“ veröffentlicht ist:
https://bfsa.egov.bg/wps/portal/bfsa-web/about.bfsa/administration/national.programs.
Die Richtlinien für die Durchführung der staatlichen Beihilfe sind auf der SFA-Website im Abschnitt „Förderprogramme und -maßnahmen“, Unterabschnitt „Staatliche Beihilfen“ – „Kurzfristige Förderprogramme“ veröffentlicht.
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“
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