Die Antragstellung im Rahmen der Maßnahme 6.1 "Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte" beginnt am 29. Juni 2015.

Author(s): Растителна защита
Date: 17.08.2015      2057

Die Ausschreibung für Projekte im Rahmen von Maßnahme 6.1 "Existenzgründungsbeihilfe für junge Landwirte" des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums wird am 29. Juni eröffnet und bis zum 24. Juli 2015 andauern. Dies geht aus der Anordnung von Ministerin Desislava Taneva zur Eröffnung der Antragsrunde im Rahmen der Maßnahme hervor.

"Das indikative Budget beträgt 35 Millionen Euro, was etwa der Hälfte der Mittel dieser Maßnahme entspricht. Darüber hinaus können die Begünstigten bei der Erstellung ihrer Geschäftspläne für Projekte in den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Agrarökonomie kostenlos die Dienstleistungen des Nationalen Landwirtschaftlichen Beratungsdienstes in Anspruch nehmen", erklärte der stellvertretende Minister für Landwirtschaft und Ernährung, Vasil Grudev.

Zum ersten Mal haben Antragsteller im Rahmen der Teilmaßnahme 6.1 die Möglichkeit, ihre Unterlagen elektronisch einzureichen. Sie müssen einen Antrag auf Gewährung von Rechten für den Zugang und die Nutzung eines elektronischen Moduls bei einer Regionaldirektion des Staatsfonds "Landwirtschaft" ihrer Wahl ausfüllen und einreichen.

Verordnung Nr. 14 vom 28. Mai 2015 zur Durchführung der Teilmaßnahme 6.1.