Vom 1. November bis zum 25. November können Gemüseanbauer einen Antrag auf Unterstützung für die Winterspritzung stellen.
Author(s): Растителна защита
Date: 02.11.2024
689
Vom 1. November bis zum 25. November 2024 können landwirtschaftliche Erzeuger Unterstützung im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Deckung der Kosten landwirtschaftlicher Erzeuger im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ beantragen.
Das Budget der staatlichen Beihilfe für 2024 beträgt 10.000.000 BGN. Ihr Zweck ist es, die Verluste der landwirtschaftlichen Erzeuger durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose) zu minimieren.
Wir erinnern daran, dass die Beihilfe in zwei Stufen gewährt wird – im Frühjahr und im Herbst. Die Mittel, die nun für die zweite Stufe bereitgestellt werden, decken einen Teil der Kosten der Obstbauern für Pflanzenschutzmittel ab, die im Herbst eingesetzt wurden. Diese werden während der Zeit des massiven Laubfalls und Laubverfalls angewendet. In dieser Stufe erhalten Landwirte bis zu 140 BGN pro Hektar inklusive MwSt. für erworbene Schädlingsbekämpfungsmittel. Für die Frühjahrsstufe wurden bereits früher im Jahr 6.697.060 BGN ausgezahlt.
Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel ausgezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind und ein Zertifikat für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 91 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der Bulgarischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (BFSA) gemäß Artikel 6 Absatz 1 Ziffer 4 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind.
Anträge auf Unterstützung im Rahmen des Beihilfeprogramms werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ entgegengenommen. Landwirte müssen die entstandenen Kosten nachweisen und bei Antragstellung oder spätestens bis zum 25. November 2024 Unterlagen für die gekauften und angewendeten Pflanzenschutzmittel einreichen.
Bis zum 20. Dezember wird der Staatsfonds „Landwirtschaft“ die finanzielle Beihilfe im Rahmen des Programms auszahlen. Die Richtlinien für die Durchführung der staatlichen Beihilfe sind auf der Website des Staatsfonds „Landwirtschaft“ veröffentlicht.
![MultipartFile resource [file_data]](/assets/img/articles/зимни-пръскания-дфз-2024.jpg)