Umweltanforderungen für die Umsetzung des GAEC-8-Standards werden gelockert
Author(s): Растителна защита
Date: 19.03.2024
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Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht Leitlinien für die Anwendung der Ausnahme von der ersten Anforderung des Standards für gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen (GLÖZ) 8 „Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche, die nichtproduktiven Flächen oder Merkmalen gewidmet ist“. Dies folgt auf die Annahme der Durchführungsverordnung (EU) 2024/587 der Kommission vom 12. Februar 2024, die eine Ausnahme von diesem Standard gewährt, um den Forderungen der Landwirte auf europäischer Ebene nach einer Verringerung der administrativen Last und der Umweltanforderungen für den Sektor nachzukommen.
Gemäß der ersten Anforderung von GLÖZ 8 muss ein Betrieb mit Ackerland ≥ 10 ha mindestens 4 % seines Ackerlandes als nichtproduktive Flächen und Merkmale (Landschaftselemente), einschließlich Brachland, ausweisen und erhalten.
Für das Jahr 2024 können Landwirte die erste Anforderung des Standards erfüllen, indem sie mindestens 4 % ihres Ackerlandes für stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte sowie für nichtproduktive Flächen und Merkmale, einschließlich Brachland, bereitstellen. Auf den mit stickstoffbindenden Pflanzen deklarierten Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Wenn nach der Ernte der Hauptfrucht Zwischenfrüchte angebaut werden sollen, müssen diese vom 1. September bis zum 1. November 2024 auf dem Feld stehen, und in diesem Zeitraum dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Standard nur für Ackerland gilt und dass Betriebe unter 10 ha von seinen Verpflichtungen befreit sind. Auch Betriebe, bei denen mehr als 75 % der Fläche mit Futter- oder stickstoffbindenden Pflanzen und/oder Dauergrünland und verschiedenen Kombinationen davon bewirtschaftet wird, sind befreit.
Weitere Informationen finden Sie in den auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlichten Materialien – Leitlinien und Handbuch.
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