Im August beginnt das Antragsverfahren im Rahmen des Programms für finanzielle Beihilfen für Sonnenblumenerzeuger.

Author(s): Растителна защита
Date: 18.08.2023      1020

Vom 9. bis 22. August 2023 können landwirtschaftliche Erzeuger Unterstützung im Rahmen des Programms für finanzielle Nothilfe für landwirtschaftliche Erzeuger, die Sonnenblumen anbauen, beantragen. Der Antragszeitraum wird durch eine Anordnung des Exekutivdirektors des Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) festgelegt.

Unterstützung kann an landwirtschaftliche Erzeuger gewährt werden, die natürliche Personen, Einzelunternehmer oder juristische Personen sind, für die Jahre 2022 und 2023 registriert sind und deren Sonnenblumenflächen für die Kampagne 2022 im Rahmen des Einheitsflächenzahlungsschemas förderfähig waren.

Bis zum 30. September 2023 wird der Staatsfonds „Landwirtschaft“ die finanzielle Unterstützung an die berechtigten Antragsteller nach Abschluss aller administrativen Prüfungen auszahlen. Anträge auf Unterstützung werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“, Abteilung „Umsetzung von Förderprogrammen und -maßnahmen“ (ISSM), entsprechend der ständigen Adresse der natürlichen Person oder dem eingetragenen Sitz des Einzelunternehmers oder der juristischen Person entgegengenommen.

Das Antragsformular für die Unterstützung ist auf der Website des SFA im Abschnitt Nothilfeprogramme veröffentlicht.