Nachweis der Realisierung im Rahmen der gekoppelten Stützung für Obst und Gemüse für die Kampagne 2022
Author(s): Растителна защита
Date: 11.12.2022
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Ab dem 1. Dezember müssen landwirtschaftliche Erzeuger, die sich für die gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse und für Gemüse – Gewächshausproduktion für die Kampagne 2022 beworben haben, Unterlagen zur Bestätigung der Vermarktung ihrer Erzeugung vorlegen. Die Vermarktung von Obst und Gemüse kann auch über das System für elektronische Dienstleistungen (ESS) überprüft werden.
Die Einreichung der Erklärung und der elektronischen Liste der Vermarktungsnachweise für die Regelungen GK Hauptgruppe, GK Pflaumen und Tafeltrauben, VK–PPCC, VK–Paprika, VK–SMFP und VKo erfolgt in der Zeit vom 1.12.2022 bis zum 23.12.2022 und vom 09.01.2023 bis zum 17.01.2023 in den Abteilungen „Durchführung von Stützungsregelungen und Maßnahmen“ (ISSM) in den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“. Die erforderlichen Unterlagen für die genannten Regelungen müssen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 ausgestellt sein.
Ab dem 9. Januar 2023 können Antragsteller der Regelung VK – POG (Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch) die Erklärung und die elektronische Liste der Unterlagen für die vermarktete Erzeugung im Rahmen der Regelung einreichen. Die Unterlagen werden bis zum 8.02.2023 in den Abteilungen „Durchführung von Stützungsregelungen und Maßnahmen“ (ISSM) in den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ angenommen. Die Nachweise für die vermarktete Erzeugung im Rahmen der VK–POG-Regelung müssen im Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023 ausgestellt sein.
Antragsteller der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse, die die erforderliche Erklärung und Liste gemäß der vom Exekutivdirektor des Staatsfonds „Landwirtschaft“ genehmigten Vorlage für ihre erzeugte Produktion nicht vorgelegt und unterzeichnet haben, sowie Kopien der Nachweise für deren Vermarktung im Zeitraum gemäß Art. 32 der Verordnung Nr. 3 vom 17.02.2015, haben keinen Anspruch auf Unterstützung.
Die Vermarktung von Obst und Gemüse kann auch über das System für elektronische Dienstleistungen (ESS) überprüft werden
Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ – Zahlstelle (SFA–PA) bietet Antragstellern der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse für die Kampagne 2022 die Möglichkeit, die von ihnen erzeugte und vermarktete Produktion (Obst und Gemüse) auch elektronisch über das System für elektronische Dienstleistungen (ESS) nachzuweisen.
Jeder Landwirt mit einer aktiven Registrierung im ESS kann nach Abschluss der elektronischen Liste im ESS elektronische Informationen aus den Buchhaltungsbelegen eingeben und an das IACS senden, um damit seine erzeugte und vermarktete Obst- und Gemüseproduktion nachzuweisen. Das System wurde mit dem Ziel entwickelt, die Landwirte zu unterstützen und Fehler bei der Ausfüllung der bisher zugänglichen elektronischen Liste zu minimieren.
Weitere Informationen zum System für elektronische Dienstleistungen finden Sie HIER
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