Bis Ende Januar müssen die Landwirte die Verwertung der erzeugten Produktion nachweisen.

Author(s): Растителна защита
Date: 03.01.2020      7580

Im Zeitraum vom 2. bis 31. Januar 2020 müssen Landwirte, die sich im Rahmen der Kampagne 2019 für die Programme für gekoppelte Stützung für Obst und Gemüse sowie für Gemüse – Gewächshausproduktion beworben haben, eine Erklärung mit dem genehmigten Muster einreichen und Dokumente vorlegen, die Mindesterträge und die Vermarktung der erzeugten Produktion nachweisen.

Das genehmigte Muster der elektronischen Bestandsliste der Dokumente, die die Vermarktung der erzeugten Produktion nachweisen, steht zum Herunterladen und Ausfüllen auf der Website des SFV „Landwirtschaft“ zur Verfügung. Am selben Ort sind auch die Ausfüllhinweise veröffentlicht. Die Datei ermöglicht die Erstellung einer Bestandsliste mit bis zu 100 Zeilen. Bei Bedarf können Landwirte bei den regionalen Strukturen des Fonds eine größere Datei anfordern, die die Erstellung weiterer Zeilen ermöglicht. Beim Ausfüllen der beigefügten Datei dürfen Zeilen nicht zusammengeführt, Arbeitsblätter nicht hinzugefügt und das Format der vorgegebenen Tabelle in keiner Weise verändert werden.

Die ausgefüllte Bestandsliste gemäß Muster ist bis zum 31. Januar 2020 in elektronischer und Papierform einzureichen und mit Kopien der aufgeführten Dokumente zu versehen. Sie ist bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds Landwirtschaft entsprechend der ständigen Adresse des Antragstellers – natürliche Person, und der eingetragenen Geschäftsadresse des Antragstellers – juristische Person oder Einzelunternehmer – einzureichen.

Antragsteller im Rahmen der Programme für gekoppelte Stützung für Obst und Gemüse, die keine Erklärung und Bestandsliste mit dem vom Exekutivdirektor des Staatsfonds „Landwirtschaft“ genehmigten Muster für die im Antragsjahr erzeugte Produktion sowie Dokumente, die deren Vermarktung innerhalb der in Artikel 32 der Verordnung Nr. 3 vom 17.02.2015 festgelegten Frist nachweisen, eingereicht haben, erhalten keine Förderung.

 

Quelle: SFV „Landwirtschaft“ – PA